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Auszug - Bildung einer Ausgleichsrücklage mit Wirkung zum 01.01.2024
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Schulte übergibt an Herrn Maier, welcher die Änderung der Rücklagenbildung und die neue Möglichkeit eines fiktiven Haushaltsausgleichs erläutert. Für die Stadt Barmstedt ergebe sich die Möglichkeit aber erst, wenn die allgemeine Rücklage 20% der Bilanzsummer betrage.
Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung zu beschließen:
- den Bestand der allgemeinen Rücklage und der Ergebnisrücklage unter Abzug des vorgetragenen Jahresfehlbetrages zum 31.12.2023 mit Wirkung zum 01.01.2024 in Höhe von 1.612.782,89 € der allgemeinen Rücklage zuzuführen.
- den Jahresüberschuss von 1.698.866,71 € ebenfalls der allgemeinen Rücklage zuzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 9 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
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