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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Rechtliche Darstellung der Schenkung des Herrn Humburg hier: Antrag der BfB-Fratkion  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt
TOP: Ö 7
Gremium: Hauptausschuss Barmstedt Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 24.11.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:08 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1
VO/2009-433 Rechtliche Darstellung der Schenkung des Herrn Humburg
hier: Antrag der BfB-Fratkion
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Bianca Pollert
Federführend:Strategische Steuerung Beteiligt:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Bürgermeister Hammermann trägt den Antrag der BfB-Fraktion vor

Bürgermeister Hammermann trägt den Antrag der BfB-Fraktion vor. Die BfB-Fraktion hat die Verwaltung beauftragt, die rechtliche Situation der Schenkung darzustellen und zu beurteilen. Insbesondere ist darauf einzugehen, welche Auswirkungen ein möglicher Neubau des ALDI-Komplexes auf die bestehenden Verträge haben wird.

 

Bürgermeister Hammermann verweist auf die Vorlage und führt aus, dass zwischen der Stadt Barmstedt und Herrn Dr. Ernst Heinrich Humburg ein Schenkungs- und ein Kaufvertrag geschlossen wurden. Er erläutert die wesentlichen Bestandteile des Schenkungsvertrages über die Flurstücke Chemnitzstr. 10 und 12 und der Fläche Am Wischhof. Die Schenkung des Flurstück 58/2 wurde an folgende Auflage für die Stadt geknüpft: § 3 c) „ Das unbebaute Flurstück 58/2 ist bestmöglich zu veräußern oder sonst wie zu verwerten. Der Erlös soll den Grundstock für einen Fonds bilden, aus dem spätere Unterhaltungs- und Erhaltungskosten zu bestreiten sind. Eine Verwertung unter DM 60,- pro Quadratmeter kommt nicht in Betracht. Bis zur Veräußerung bzw. Verwertung ist das Grundstück bestmöglich zu verpachten oder gegen angemessenes „Entgelt“ für den Fonds vom Übernehmer selbst zu nutzen.“

Bürgermeister Hammermann erklärt, dass ein Verkauf erst möglich ist, wenn die Innenstadtsanierung abgeschlossen ist oder eine andere rechtliche Möglichkeit besteht, die verhindert, dass der Verkaufserlös an das Sanierungskonto der BIG-Städtebau fließt.
 

Des Weiteren geht Bürgermeister Hammermann auf die wesentlichen Bestandteile des Kaufvertrages über das Flurstück 64/1 der Flur 13 (Am Küsterkamp) ein. Mit dem Kauf hat sich die Stadt Barmstedt gem. §1 (2) des Vertrages zu folgendem verpflichtet: „Die Käuferin verpflichtet sich, auf dem o.a. Flurstück eine öffentliche Parkanlage herzustellen u. ausschließlich als solche zu nutzen. Diese Nutzungsbeschränkung wird auf 20 Jahre ab heute befristet und ist durch eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten des Verkäufers und des in Gründung befindlichen Vereins „Haus Humburg“ folgenden Inhalts im Grundbuch einzutragen: Der Kaufgegenstand ist zur ausschließlichen Nutzung als öffentliche Parkanlage bestimmt für die Dauer von 20 Jahren ab heute.“ Die Nutzungsbeschränkung läuft demzufolge bis zum 10. Oktober 2011.

Frau Renate Herrndorff fragt, wann die Stadtsanierung abgeschlossen ist.

Bürgermeister Hammermann erklärt, dass die Stadtsanierung den Erwerb und den Umbau der oberen Etage des Rathauses, die REWE-Umfahrung und die Meiereistraße beinhaltet.

Herr Schönfelder ergänzt, dass es bis zum Abschluss der Stadtsanierung in der Tat noch dauern kann. Aus diesem Grunde wird geprüft, ob die Sanierung auch in Teilabschnitten abgeschlossen werden kann. Seiner Auffassung nach ist es vor dem Hintergrund, dass die Anlieger der Straße durch die Innenstadt an den Kosten für die Sanierung beteiligt werden wichtig, die Sanierung in Teilen abzuschließen. Es darf nicht sein, dass die Anlieger ihre Bescheide erst 20 Jahre nach Abschluss der Sanierung erhalten. In einen möglichen Teilabschluss könnte der Wischhof ggf. mit einbezogen werden.
 


 


             

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