Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - Bebauungsplan Nr. 82 der Stadt Barmstedt "Wohngebiet Lutzhorner Landstraße" für das Gebiet nördlich "Steinmoor", westlich "Lutzhorner Landstraße" und südlich "Knüppeldamm"; hier Aufstellungsbeschluss
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Ortwin Schmidt erläutert den Sachverhalt und den Beschluss.
Beschluss:
- Für das Gebiet nördlich „Steinmoor“, westlich der „Lutzhorner Landstraße“ und südlich des „Knüppeldamm“ wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 82 der Stadt Barmstedt beschlossen. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt: Förderung der gebietsverträglichen Siedlungsentwicklung im Norden.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Aufforderung zur Äußerung, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB), soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 20 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76