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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Bebauungsplan Nr. 82 der Stadt Barmstedt "Wohngebiet Lutzhorner Landstraße" für das Gebiet nördlich "Steinmoor", westlich "Lutzhorner Landstraße" und südlich "Knüppeldamm"; hier Aufstellungsbeschluss  

Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt
TOP: Ö 16
Gremium: Stadtvertretung Barmstedt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 09.07.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:22 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
Zusatz: Auf Grund der umfangreichen Tagesordnung beginnt die Sitzung der Stadtvertretung bereits um 18:00 Uhr.
VO/2024-212 Bebauungsplan Nr. 82 der Stadt Barmstedt "Wohngebiet Lutzhorner Landstraße" für das Gebiet nördlich "Steinmoor", westlich "Lutzhorner Landstraße" und südlich "Knüppeldamm"; hier Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Ortwin Schmidt erläutert den Sachverhalt und den Beschluss.


Beschluss:

 

 

  1. Für das Gebiet nördlich „Steinmoor“, westlich der „Lutzhorner Landstraße“ und südlich des „Knüppeldamm“ wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 82 der Stadt Barmstedt beschlossen. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt: Förderung der gebietsverträglichen Siedlungsentwicklung im Norden.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Aufforderung zur Äußerung, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB), soll schriftlich erfolgen.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

20

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

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