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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2024-212  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 82 der Stadt Barmstedt "Wohngebiet Lutzhorner Landstraße" für das Gebiet nördlich "Steinmoor", westlich "Lutzhorner Landstraße" und südlich "Knüppeldamm"; hier Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Barmstedt Vorberatung
24.06.2024 
Sitzung des Bauauschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
09.07.2024 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Im Zuge der Planung im Norden für das Gewerbegebiet und die Lebensmittelanlagen ist es vorgesehen, in der oben beschriebenen Lage ein Wohngebiet zu errichten. Barmstedt kann sich in Zukunft nur Richtung Norden entwickeln.

 

Die Stadt Barmstedt möchte daher einen entsprechenden Bebauungsplan in Verbindung mit der notwendigen Flächennutzungsplanänderung aufstellen, um die Planung an dieser Stelle umsetzen zu können.

 

Konkrete Details werden im weiteren Verlauf des B-Planverfahrens erarbeitet.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

  • Bauausschuss // Vorberatung // § 8 e Hauptsatzung und § 2 d Zuständigkeitsordnung
  • Stadtvertretung // Entscheidung // § 27 GO

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Für das Gebiet nördlich „Steinmoor“, westlich der „Lutzhorner Landstraße“ und südlich des „Knüppeldamm“ wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 82 der Stadt Barmstedt beschlossen. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt: Förderung der gebietsverträglichen Siedlungsentwicklung im Norden.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Aufforderung zur Äußerung, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB), soll schriftlich erfolgen.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:
 

Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.   

 


Anlage/n:

 

Anlage 1 Bebauungsplan Gebiet

Anlage 2 Luftbild

Anlage 3 Detailansicht

Anlage 4 Abwägungsvorschlag (Bebauungsplan 81)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BP-82 (413 KB)      
Anlage 2 2 BP-82 Luftbild (287 KB)      
Anlage 3 3 BP-82 Deteilansicht (207 KB)      
Anlage 4 4 14 Abwägung BP (4969 KB)      
Anlage 5 5 Beschlussvorlage (85 KB)      

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