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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt für das Gebiet nördlich ,,Steinmoor", westlich ,,Lutzhorner Landstraße" und südlich ,,Knüppeldamm"; hier Aufstellungsbeschluss  

Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt
TOP: Ö 14
Gremium: Stadtvertretung Barmstedt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 09.07.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:22 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
Zusatz: Auf Grund der umfangreichen Tagesordnung beginnt die Sitzung der Stadtvertretung bereits um 18:00 Uhr.
VO/2024-213 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt für das Gebiet nördlich ,,Steinmoor", westlich ,,Lutzhorner Landstraße" und südlich ,,Knüppeldamm"; hier Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Ortwin Schmidt erläutert den TOP.

 

Herr Ortwin Schmidt ergänzt auf Nachfrage, dass die Fläche sich seit dem Bauausschuss vergrößert habe, sodass die Planung nun lückenlos wäre. Auswirkungen auf die Grundstückseigentümer wird der Beschluss nicht haben.

 

Herr Johannsen merkt an, dass bei einer kompletten Änderung in ein Wohngebiet auf den Bestandsschutz geachtet werden sollte.

 

Herr Ortwin Schmidt ergänzt, dass dies in einem anderen TOP beschlossen wird.

 

Frau Behrendt ergänzt, im weiteren Verlauf der Planung soll es möglich sein jederzeit das geplante Wohngebiet in ein Mischgebiet ändern zu lassen.

 

Herr Golditz verlässt kurzzeitig den Raum und nimmt daher nicht an der Abstimmung teil.


Beschluss:

 

  1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird für das Gebiet nördlich „Steinmoor“, westlich der „Lutzhorner Landstraße“ und südlich des „Knüppeldamm“ die Aufstellung der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt beschlossen. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt: Darstellung von Wohnbauflächen (W).
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Aufforderung zur Äußerung, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB), soll schriftlich erfolgen.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.
  5. Die Verwaltung wird beauftragt, das Bauleitplanverfahren unverzüglich durchzuführen.
  6. Die Verwaltung wird beauftragt das Bauleitplanverfahren unverzüglich durchzuführen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

19

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

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