Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2024-213
|
|
Sachverhalt:
Die Aufstellung der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt für den Bereich nördlich „Steinmoor“, westlich „Lutzhorner Landstraße“ und südlich „Knüppeldamm“ soll die Errichtung eines Wohngebietes durch die verbindliche Bauleitplanung im Plangeltungsbereich ermöglichen.
Die Fläche des Plangeltungsbereiches ist derzeit im Flächennutzungsplan als Fläche für Landwirtschaft dargestellt.
Als Planungsziel soll die Fläche künftig als Siedlungsentwicklungsfläche dargestellt werden.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
- Bauausschuss // Vorberatung // § 8 e Hauptsatzung und § 2 d Zuständigkeitsordnung
- Stadtvertretung // Entscheidung // § 27 GO
Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung
Beschlussvorschlag:
- Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird für das Gebiet nördlich „Steinmoor“, westlich der „Lutzhorner Landstraße“ und südlich des „Knüppeldamm“ die Aufstellung der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt beschlossen. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt: Darstellung von Wohnbauflächen (W).
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Aufforderung zur Äußerung, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB), soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, das Bauleitplanverfahren unverzüglich durchzuführen.
- Die Verwaltung wird beauftragt das Bauleitplanverfahren unverzüglich durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.
Anlage/n:
Anlage 1 – Änderungsbereich
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | Änderungsbereich (207 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76