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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2024-213  

Betreff: 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt für das Gebiet nördlich ,,Steinmoor", westlich ,,Lutzhorner Landstraße" und südlich ,,Knüppeldamm"; hier Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Barmstedt Vorberatung
24.06.2024 
Sitzung des Bauauschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
09.07.2024 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Aufstellung der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt für den Bereich nördlich „Steinmoor“, westlich „Lutzhorner Landstraße“ und südlich „Knüppeldamm“ soll die Errichtung eines Wohngebietes durch die verbindliche Bauleitplanung im Plangeltungsbereich ermöglichen.

Die Fläche des Plangeltungsbereiches ist derzeit im Flächennutzungsplan als Fläche für Landwirtschaft dargestellt.

Als Planungsziel soll die Fläche künftig als Siedlungsentwicklungsfläche dargestellt werden.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

  • Bauausschuss // Vorberatung // § 8 e Hauptsatzung und § 2 d Zuständigkeitsordnung
  • Stadtvertretung // Entscheidung // § 27 GO

Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung  

 


Beschlussvorschlag:

  1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird für das Gebiet nördlich „Steinmoor“, westlich der „Lutzhorner Landstraße“ und südlich des „Knüppeldamm“ die Aufstellung der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt beschlossen. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt: Darstellung von Wohnbauflächen (W).
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Aufforderung zur Äußerung, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB), soll schriftlich erfolgen.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.
  5. Die Verwaltung wird beauftragt, das Bauleitplanverfahren unverzüglich durchzuführen.
  6. Die Verwaltung wird beauftragt das Bauleitplanverfahren unverzüglich durchzuführen.

 


Finanzielle Auswirkungen:
 

Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.   

 


Anlage/n:

 

Anlage 1 Änderungsbereich

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Änderungsbereich (207 KB)      

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