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Auszug - Aufgabenübertragung gemäß § 5 Amtsordnung hier: Teilweise Übertragung der Aufgabe Brandschutz und Hilfeleistung auf das Amt Hörnerkirchen
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Werner stellt den Sachverhalt vor.
Herr Söth fragt, warum der Gemeinde Westerhorn die Aufgabe Brandschutz und Hilfeleistung nicht übertragen wird.
Herr Werner antwortet, dass die Gemeinde Westerhorn aufgrund der hohen Kosten, die bei einem Neubau entstehen, ihre eigene Wehr ertüchtigt.
Herr Boehnke fragt, wer der Ansprechpartner für die Feuerwehr ist.
Herr Werner antwortet, dass grundsätzlich Herr Jan-Hendrik Grüntz als Fachbereichsleiter 300 für das Feuerwehrwesen und der Fachbereich 400 für Baufragen zuständig ist, er selbst aber ebenfalls für Rückfragen zur Verfügung steht.
Beschluss:
Die Gemeinde Bokel überträgt vorbehaltlich der Beschlüsse in den Gemeinden Osterhorn und Brande-Hörnerkirchen gemeinsam mit diesen Gemeinden dem Amt Hörnerkirchen gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 10 AO teilweise die Aufgabe „Brandschutz und Hilfeleistung (§ 2 Brandschutzgesetz)“, soweit es die Trägerschaft für das Feuerwehrgerätehaus betrifft. Diese Teilaufgabe umfasst die Planung, den Bau sowie die laufende Unterhaltung und Verwaltung eines neuen, gemeinsamen Feuerwehrgerätehauses für die genannten Gemeinden, sowie die Nutzungsüberlassung des Feuerwehrgerätehauses an die Feuerwehren der genannten Gemeinden.
Die Übertragung der Aufgabe erfolgt mit Wirkung zum 01.07.2024
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 6 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76