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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2024-053  

Betreff: Aufgabenübertragung gemäß § 5 Amtsordnung
hier: Teilweise Übertragung der Aufgabe Brandschutz und Hilfeleistung auf das Amt Hörnerkirchen
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Möller, Michelle
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Bokel Entscheidung
20.06.2024 
Sitzung der Gemeindevertretung Bokel ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Gemäß § 5 Abs. 1 AO können amtsangehörige Gemeinden dem Amt die Trägerschaft von bis zu fünf, der im Katalog des § 5 Abs. 1 AO genannten, Selbstverwaltungsaufgaben ganz oder teilweise übertragen.

 

Aktuell hat die Gemeinde Bokel vorbehaltlich des Beschlusses zur Rückübertragung der Aufgabe „rderung des Sportes“ auf die Gemeinde Bokel folgende Aufgaben an das Amt Hörnerkirchen übertragen:

 

-          Schulträgerschaft (§ 5 Abs. 1 Nr. 4 AO)

-          Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen (§ 5 Abs. 1 Nr. 6 AO)

-          Freizeitgestaltung für Kinder und Jugendliche (§ 5 Abs. 1 Nr. 8 AO)

-          Ausbau schneller Internetzugangsmöglichkeiten (Breitband) (§ 5 Abs. 1 Nr. 15 AO)

 

Die Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen planen den Bau einer gemeinsamen Feuerwache in der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen. Zur Vereinfachung der Planung ist die teilweise Übertragung der Aufgabe „Brandschutz und Hilfeleistung (§ 5 Abs. 1 Nr. 10 AO) angedacht. Der Umfang der Übertragung ist im Übertragungsbeschluss genau zu definieren.

 

Es ist eine Übertragung der Aufgabe im folgenden Umfang geplant:

 

-          Trägerschaft für das Feuerwehrgerätehaus (Planung, Bau, laufende Unterhaltung und Verwaltung, sowie die Nutzungsüberlassung an die beteiligten Gemeinden)

 

Eine Übertragung dieser Teilaufgabe auf das Amt Hörnerkirchen ist von den Gemeinden Bokel, Osterhorn und Brande-Hörnerkirchen geplant.

 

Die Übertragung ist der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde anzuzeigen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Gemeindevertretung // Entscheidung // § 5 Abs. 1 AO     


Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Bokel überträgt vorbehaltlich der Beschlüsse in den Gemeinden Osterhorn und Brande-Hörnerkirchen gemeinsam mit diesen Gemeinden dem Amt Hörnerkirchen gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 10 AO teilweise die Aufgabe „Brandschutz und Hilfeleistung (§ 2 Brandschutzgesetz)“, soweit es die Trägerschaft für das Feuerwehrgerätehaus betrifft. Diese Teilaufgabe umfasst die Planung, den Bau sowie die laufende Unterhaltung und Verwaltung eines neuen, gemeinsamen Feuerwehrgerätehauses für die genannten Gemeinden, sowie die Nutzungsüberlassung des Feuerwehrgerätehauses an die Feuerwehren der genannten Gemeinden.

 

Die Übertragung der Aufgabe erfolgt mit Wirkung zum 01.07.2024


Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Übertragung der Aufgabe „Brandschutz und Hilfeleistung“ auf das Amt Hörnerkirchen wird der Bau und die Finanzierung der Feuerwache über den Haushalt des Amtes finanziert und abgewickelt. Die Refinanzierung erfolgt durch jährliche Investitionskostenzuschüsse durch die Gemeinden. Der Unterhalt des Feuerwehrgerätehauses wird durch die Erhebung einer Feuerwehrumlage seitens der beteiligten Gemeinden sichergestellt. Die Höhe der Feuerwehrumlage für die Gemeinde Bokel kann zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht genannt werden.


Anlage/n:

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