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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Bebauungsplan Nr. 7 A "Wohngebiet südlich Seestraße" der Gemeinde Bokel für das Gebiet südlich der "Seestraße" und der "Neel-Greve-Straße", westlich des Bokeler Sees und östlich des "Fasanenweges"; hier a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und b) Satzungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung Bokel
TOP: Ö 16
Gremium: Gemeindevertretung Bokel Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 24.04.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:09 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Dörpstuv
Ort: Fasanenweg 35, 25364 Bokel
VO/2024-134 Bebauungsplan Nr. 7 A "Wohngebiet südlich Seestraße" der Gemeinde Bokel für das Gebiet südlich der "Seestraße" und der "Neel-Greve-Straße", westlich des Bokeler Sees und östlich des "Fasanenweges"; hier a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und b) Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Behrendt, Jennifer
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Reimer stellt die Vorlage vor. Des Weiteren berichtet er von dem abgeschlossenen Vertrag über Ökokonten von Ecodots. Es resultiert ein offenes Forum über die Notwendigkeit des Vertrages. 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bokel beschließt, 
 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes Nr. 7 A abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Nachbargemeinden und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft (s. Anlage). Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
  2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 86 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 7 A für das Gebiet südlich der "Seestraße" und der "Neel-Greve-Straße", westlich des Bokeler Sees und östlich des "Fasanenweges", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
  3. Die Begründung mit dem Umweltbericht wird gebilligt.
  4. Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „https://www.vg-barmstedt-hoernerkirchen.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

8

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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