Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2024-134
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Sachverhalt:
Am 07.03.2024 wurde der Entwurf des B-Planes Nr. 7 A gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Die Auslegung wurde ortsüblich bekanntgemacht und fand in der Zeit vom 11.03.2024 bis 12.04.2024 statt. Die eingegangenen Stellungnahmen sind im Abwägungsvorschlag erfasst.
Auf Wunsch der unteren Bodenschutzbehörde wurden in der Planzeichnung die aufgemessenen Geländehöhen als Darstellung ohne Normcharakter ergänzt. In der Begründung wurden einzelne Hinweise der Behörden und Träger öffentlicher Belange aufgenommen. Diese sind im Dokument mit Änderungmodus ersichtlich. Die Festsetzungen des Bebauungsplans bleiben davon unberührt.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde Bokel ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Bau- und Wegeausschuss // Vorberatung // § 4 (1)b Hauptsatzung
Gemeindevertretung // Entscheidung // § 27 GO
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bokel beschließt,
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes Nr. 7 A abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Nachbargemeinden und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft (s. Anlage).
Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 86 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 7 A für das Gebiet südlich der "Seestraße" und der "Neel-Greve-Straße", westlich des Bokeler Sees und östlich des "Fasanenweges", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung mit dem Umweltbericht wird gebilligt.
Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „https://www.vg-barmstedt-hoernerkirchen.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist..
Finanzielle Auswirkungen:
Es werden Planungskosten anfallen.
Anlage/n:
- Teil A - Planzeichnung
- Teil B - Text
- Begründung mit Umweltbericht
- Begründung mit Umweltbericht mit erkennbaren Änderungen
- Abwägungstabelle
- Anlagen der Begründung
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
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