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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Rantzauer Schlossinsel: Neubau der Schlossbrücke  

Sitzung des Bauauschusses Barmstedt
TOP: Ö 6
Gremium: Bauausschuss Barmstedt Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 15.01.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1
VO/2024-005 Rantzauer Schlossinsel: Neubau der Schlossbrücke
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Dorsch, Renate
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Beyer stellt das Ing. Dr. Binnewies und seinen Planungsauftrag (Objekt-und Tragwerksplanung Neubau Schlossbrücke und Konzeptentwicklung für eine Behelfsbrücke) kurz vor. An Hand einer Power Point Präsentation erläutert er die Ergebnisse der Vorentwurfsplanung; diese ist dem Protokoll in den Anlagen beigefügt. Er benennt alle Anforderungen an die Schlossbrücke (Kampfmittel, Archäologie, Gründung, Wasserstände, FFH- Schutzgebiet, Schutz der Nachbargebäude etc.) und ergänzt, dass es in der EU keine höheren Anforderungen an eine Brücke geben kann.  Die wichtigsten Eckpunkte für den Neubau der Schlossbrücke sind: der vorhandene Boden ist bis 6m Tiefe nicht tragfähig, Mikroverpresspfähle kommen auch wegen der dichten Nachbarbebauung zum Einsatz, integrale Bauwerksplanung (dauerhaft u. nicht teurer), Vorstellung der Vorentwurfsplanung anhand der Pläne, Hochwasserstand bleibt wie beim Bestand (es ist unschädlich, dass die Unterseite nass werden kann), Versorgungsleitungen sind unter der Brücke vorgesehen, keine Trennung von  Gehweg und Fahrbahn, etc.. Die Gesamtkosten der Brücke betragen 696.000,-€ netto, die Kostenschätzung ist laut Herrn Beyer ein realistischer Wert und hat eine Genauigkeit von +-30%, im nächsten Schritt folgt die Kostenberechnung gem. DIN 276. In der Kostenschätzung sind 100.000,-€ für die Kampfmittelberäumung eingeplant, dieser Wert ist von einem separaten Büro für Kampfmittelberäumung zu überprüfen, der Unterbau ist teurer als der Überbau, je größer eine Brücke ist, desto geringer ist der Quadratmeterpreis, er nennt Vergleichswerte. Nicht enthalten ist eine Behelfsbrücke, MwSt., Planungskosten und Kosten für die Baugrunduntersuchung. Es wird die Frage gestellt, ob es für die Kampfmittelberäumung ein Unterschied ist, ob nach Bombenvorkommen oder wie hier in Barmstedt nur nach Munition sondiert wird. Herr Beyer verweist darauf, dass für die Konzepterstellung der Kampfmittelberäumung Experten hinzuzuziehen sind.

Anmerkung der Verwaltung: Landseitig wird bei Munitionsfunden der Boden bis 1,50 m unter Oberkante Gelände abgetragen, bei Bombenabwürfen mind. 5m und tiefer.

Herr Beyer stellt mögliche Varianten der baulichen Ausführung von Brücken vor, mit dem Hinweis, dass bei der Schlossbrücke die Oberkante der Straße nicht verändert werden kann und feuerverzinkte Stahlträgerausführungen für Autoverkehr nicht zulässig sind.

Her Beyer weist darauf hin, dass das Büro Dr. Binnewies sich dem Konzept der Stadt Hamburg zum Kostenstabilen Bauen angeschlossen hat.

Er erläutert die Abwägungen zur Lage und Ausführung einer Behelfsbrücke, die für eine Bauzeit von ca. 14 Wochen erforderlich wäre, d.h. schwierige Lage und tragfähiger Grund erst ab ca. 9 m Tiefe, Ponton nicht möglich wegen der fehlenden Wassertiefe, Dammbau wegen dem sehr weichen Boden nicht möglich und wegen des FFH-Gebietes nicht genehmigungsfähig, Nutzung des Wehrs nur für die Bauarbeiter oder für eine öffentliche Nutzung theoretisch möglich, Bestandsunterlagen liegen für das Wehr nicht vor, für eine öffentliche Nutzung ist eine Prüfung und ein Bauantrag erforderlich. Die Kostenschätzung für eine Behelfsbrücke (große Lösung) wird mit 500.000,-€ netto beziffert. Herr O. Schmidt teilt mit, dass der THW für eine Behelfsbrücke über das Wehr in Form einer Brückenbauübung hinzugezogen werden könnte. Der Verzicht auf eine Behelfsbrücke ist laut Herrn Beyer technisch möglich.

Herr Beyer stellt dar, dass eine Ausführung bis zum Herbst 2024 bzw. ab dem Herbst 2024 nicht möglich ist, zum einen wegen der Planungs-und Genehmigungsfristen und zum anderen wegen der gesetzlichen Vorschriften für die bauliche Ausführung des Überbaus (Ausführung nur von Mai bis Oktober möglich). Eine Ausführung der baulichen Maßnahmen im Frühjahr 2025 ist laut Herrn Beyer realistisch.   

Herr O. Schmidt ergänzt, dass so ein Jahr Zeit ist, um Lösungen mit und für die Inselbewohner und Nutzer der Insel für die Ausführung ohne Behelfsbrücke zu finden. Herr A. Schmidt ergänzt, dass auch andere Museen für Umbauten geschlossen werden und man die wenigen Anwohner woanders unterbringen kann. Frau Döpke merkt an, dass die Prüfungen noch nicht ganz abgeschlossen sind, der Brandschutz für die Insel sichergestellt sein muss und Herr Eggert ergänzt, dass auch eine Bewachung erforderlich sei. Herr A. Schmidt stellt die von complan aufgestellte Kostenschätzung im ISEK in Höhe von 300.000,-€ für den Brückenneubau in Frage und stellt die Frage, ob auch die Kostenschätzungen für die anderen Maßnahmen aus dem ISEK infrage zu stellen sind. 

Frau Döpke appelliert an die Politik, zu überlegen, welche Maßnahmen nach der Brückenerneuerung als nächste angefasst werden soll (Herrenhaus oder Museum).

Herr O. Schmidt schlägt vor bzgl. der Behelfsbrücke über ein Votum abzustimmen.


Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Es wird kein Beschluss gefasst, die Vorlage war lediglich zur Kenntnisnahme vorgelegt worden.

 

Es wird über folgendes Votum abgestimmt:

Verzicht auf eine große Behelfsbrücke (Kosten 500.000,-€) und Verschiebung der Ausführung wegen der Vorlaufzeit auf das Frühjahr 2025.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

11

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

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