Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2024-005
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Sachverhalt:
Die vorhandene Stahlbetonbrücke wurde 1932 erstellt, sie ist 15 m lang und 5 m breit, laut Prüfbericht 2018H ist die Standsicherheit und Verkehrssicherheit derart beeinträchtigt, dass sie nur für Fahrzeuge bis 9 t zugelassen ist. Zur Instandsetzung der denkmalgeschützten Bebauung der Insel werden Lkw mit bis zu 40 t die Brücke nutzen. Der Neubau ist als Spannbeton-Plattenbalken mit Überbau geplant, der Belag ist als Asphaltbelag vorgesehen. Die Tiefgründung wird über Mikroverpresspfähle in tragfähige Schichten (ab ca. 6m) geplant ausgeführt, auch aufgrund der sensiblen Nachbarbebauung.
Für die Bauzeit von ca. 14 Wochen ist ein als Behelfsbrücke vorgesehener Ponton auf Grund der geringen Wassertiefe nicht realisierbar. Eine Behelfsbrücke ist als eigenständiges Brückenbauwerk anzusehen. Die Verwaltung und das Ingenieurbüro prüfen zurzeit alternative Lösungsmöglichkeiten zur Behelfsbrücke (Damm, Verzicht auf Behelfsbrücke dafür Fußgängerbrücke am Wehr nur für Anwohner der Schlossinsel oder alternativ Fußgängerbrücke am Wehr für eine öffentliche Nutzung, Unterstützung durch den THW).
Für die Brückenerneuerung sind gemäß VU+ISEK Kosten in Höhe von 330.000,-€ eingeplant. Fördergelder in Höhe von 300.000,-€ stehen auf dem Sonderkonto der Gesamtmaßnahme Rantzauer Schlossinsel für die Brückenerneuerung zur Verfügung. Die vorliegende Kostenschätzung (Stand 08.12.2023) des Ing. Büros Dr. Binnewies übersteigt diesen Betrag erheblich, diese beträgt netto 693.000,-€; enthalten sind: Abbruch, Neubau Gründung und Überbau, Erdarbeiten, Baustraße, Kampfmittelsondierung und -räumung. Nicht enthalten sind: die Behelfsbrücke, Planungskosten, übergeordnete Kosten u. MwSt.
Die vorhandenen Gelder auf dem Sonderkonto für den Brückenneubau reichen nicht aus.
In den Anlagen sind Planzeichnungen und Erläuterungen mit Kostenschätzung für das Bauwerk der Schlossbrücke und der Behelfsbrücke aufgeführt.
Hinweis der Verwaltung zur Städtebauförderung: Gemäß der bis Ende 2022 eingegangenen Zuwendungs-und Gebührenbescheide der IBSH, Punkt 1.4, Auszahlung der Zuwendung heißte es: Zuwendungen sind spätestens 3 Monate nach Auszahlung gemäß der Zweckbestimmung zu verwenden. Für die Verzinsung nicht fristgerecht zur Erfüllung des Zuwendungszwecks verwendeter Zuwendungen gilt Nr. 9.5 der allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften
(ANBest-K zu §44 LHO). Mit Schreiben vom 16. Oktober 2023 wird die Verwendungsfrist auf 2 Jahre verlängert, s. Anlage.
Durch Überführung des Programmes Städtebaulicher Denkmalschutz in das Programm Lebendige Zentren stehen nach Aussage des Ministerium MIKWS keine zusätzlichen Gelder im Jahr 2024 zur Verfügung, die Geldverteilung wird nicht wie bisher in 5 sondern in 7 Tranchen erfolgten.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Kenntnisnahme Bauausschuss
Finanzielle Auswirkungen:
Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.]
Anlagen
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76