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Auszug - Hebesätze der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Runge übergibt das Wort jeweils an einen Sprecher der Fraktionen, da der Sachverhalt bereits in vorherigen Sitzungen ausführlich diskutiert worden sei.
In den anschließenden Beiträgen wird ausgeführt, dass zunächst eine Abstimmung über die Erhöhung des Hebesatzes der Gewerbesteuer um 10 Prozentpunkte abgestimmt werden sollte. Bei den Grundsteuern A und B solle weiterhin der Beschluss über 30 Prozentpunkte lauten. Herr Runge bittet dem entsprechend um die Abstimmung.
Beschluss 1:
Die Stadtvertretung beschließt den Hebesatz für die Gewerbesteuer ab 01.01.2024 auf 390 v.H. anzuheben.
Beschluss 2:
Die Stadtvertretung beschließt den Hebesatz für die Grundsteuer A ab 01.01.2024 auf 420 v.H. anzuheben.
Beschluss 3:
Die Stadtvertretung beschließt den Hebesatz für die Grundsteuer B ab 01.01.2024 auf 455 v.H. anzuheben.
Abstimmungsergebnis zu 1:
Ja- Stimmen: | 11 |
Nein- Stimmen: | 3 |
Enthaltungen: | 5 |
Abstimmungsergebnis zu 2:
Ja- Stimmen: | 15 |
Nein- Stimmen: | 4 |
Enthaltungen: | 0 |
Abstimmungsergebnis zu 3:
Ja- Stimmen: | 14 |
Nein- Stimmen: | 5 |
Enthaltungen: | 0 |
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