Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2024-002
|
|
Sachverhalt:
Vom Bürgervorsteher, Herr Runge, bzw. aus der Stadtvertretung wurde der Wunsch geäußert, das Thema „Hebesätze für die Realsteuern ab 01.01.2024“ nochmals in einer Sitzung zu behandeln.
Zum Inhalt wird auf die Vorlage VO/2023-492 verwiesen. Diese ist als Anlage beigefügt.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.
Eine Beteiligung über das Kinder- und Jugendforum (Jugendzentrum) ist jedoch aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Stadtvertretung: Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Je nach Sitzungsverlauf
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auwirkungen wurden bereits in der genannten Vorlage dargelegt.
Anlage:
VO/2023-492
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | VO 2023 - 492 Hebesatzsatzung 2024 (229 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de