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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Bebauungsplan Nr. 78 "Feuerwehr/Polizei" der Stadt Barmstedt für das Gebiet nördlich "Steinmoor", westlich der "Lutzhorner Landstraße" und südlich des "Knüppeldamm" hier: a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss  

Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt
TOP: Ö 15
Gremium: Stadtvertretung Barmstedt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 26.09.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
Zusatz: Sollten Themen auf Grund der umfangreichen Tagesordnung aus zeitlichen Gründen nicht behandelt werden können, wird mit dieser Einladung zeitgleich ein Folgetermin am Mittwoch, den 27.09.2023 um 19.00 Uhr in der Kommunalen Halle des Rathauses Barmstedt eingeladen.
VO/2023-283 Bebauungsplan Nr. 78 "Feuerwehr/Polizei" der Stadt Barmstedt für das Gebiet nördlich "Steinmoor", westlich der "Lutzhorner Landstraße" und südlich des "Knüppeldamm"
hier:
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wagener, Clarissa
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Ortwin Schmidt (Vorsitzender Bauausschuss) erläutert kurz den Sachverhalt.

 


 


Beschluss:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes Nr. 78 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtvertretung geprüft. Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Stadtvertretung der Stadt Barmstedt den B-Plan Nr.78 für das Gebiet für das Gebiet nördlich „Steinmoor“, westlich der „Lutzhorner Landstraße“ und südlich des „Knüppeldamm“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „https://www.vg-barmstedt-hoernerkirchen.de/stadt-barmstedt/bauleitplanung“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

21

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

1


 

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