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Auszug - Kommunale Wärmeplanung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Vorsitzende stellt die entsprechende Beschlussvorlage vor.
Es kommt eine Frage zu den gesetzlichen Übergangsfristen bis wann die Wärmeplanung abgeschlossen sein muss.
Herr Knaak antwortet, dass Barmstedt als Unterzentrum bis Ende 2027 zur kommunalen Wärmeplanung verpflichtet ist.
Beschluss:
Es wird beschlossen, dass die Stadt Barmstedt möglichst zeitnah für das gesamte Stadtgebiet eine kommunale Wärmeplanung durchführt. Die kommunale Wärmeplanung in der Stadt Barmstedt soll dabei mit einer möglichst hohen Förderquote erfolgen und die Fördermittel bei dem Projektträger ZUG entsprechend beantragt und abgerufen werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 11 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
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