Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung des/ der 2. stellvertretenden Bürgermeisters/ Bürgermeisterin
|
Wortprotokoll |
Herr Dr. Reimer verpflichtet Frau Stehn per Handschlag und führt sie in ihr Amt ein.
Der Vorsitzende verliest hierfür folgenden Text:
„Ich verpflichte Sie durch Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung Ihrer Obliegenheiten und
führe Sie in Ihr Amt als 2. stellvertretende Bürgermeisterin der Gemeinde Bokel ein.“
Die Stellvertretende wird für die Dauer der Wahlzeit zur Ehrenbeamtin ernannt.
Die Ernennungsurkunde wird von dem Vorsitzenden Herr Dr. Reimer verlesen und ausgehändigt.
Der Empfang der Urkunde wird durch Frau Stehn quittiert.
Frau Stehn leistet einen Diensteid mit folgendem Wortlaut:
„Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung
und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine
Amtspflicht gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de