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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2023-154  

Betreff: Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung des/ der 2. stellvertretenden Bürgermeisters/ Bürgermeisterin
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Möller, Michelle
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Bokel Kenntnisnahme
12.06.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Bokel zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die 2. stellvertretende Bürgermeisterin bzw. der 2. stellvertretende Bürgermeister wird nach § 33 Abs. 5 GO von der/ dem Vorsitzenden durch Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung der Obliegenheiten verpflichtet.

 

Es wird hierfür folgender Text verlesen:

 

Ich verpflichte Sie durch Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung Ihrer Obliegenheiten und führe Sie in Ihr Amt als 2. stellvertretende/r Bürgermeister/in der Gemeinde Bokel ein.“

 

Die Stellvertretenden werdenr die Dauer der Wahlzeit gemäß § 52 a Abs. 2 GO zur Ehrenbeamtin oder zum Ehrenbeamten ernannt.

 

Die Ernennungsurkunde wird von der/dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung verlesen und ausgehändigt. Der Empfang der Urkunde ist durch die/den neue/n Amtsinhaber/in zu quittieren.

 

Die Vereidigung erfolgt nach der Aushändigung der Ernennungsurkunde durch den/ die Vorsitzende. Die Stellvertretenden haben einen Diensteid mit folgendem Wortlaut zu leisten:

 

Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflicht gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“

 

(Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.)

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Gemeindevertretung // Kenntnisnahme // §53 GO


Anlage/n:

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