Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Bebauungsplan Nr. 2 für das Gebiet südlich "Kloster", westlich des "Brander Weg" und östlich der "Dorfstraße", sowie die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes hier: a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung Osterhorn Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 11.05.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Brande-Hörnerkirchen
Ort: Steinstraße 11, 25364 Brande-Hörnerkirchen
VO/2023-131 Bebauungsplan Nr. 2 für das Gebiet südlich "Kloster", westlich des "Brander Weg" und östlich der "Dorfstraße", sowie die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier:
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Kröger  trägt den Sachverhalt vor. Herr Werner erläutert die Verfahrensschritte.

 

Herr Knaak weist daraufhin, dass wenn entgegen der jetzigen Erfahrungswerte mit dem Lärmverhalten später doch Beschwerde in Bezug auf Überschreitung der Grenzwerte eingelegt werden sollte, dann eine Lärmbegutachtung nachgeholt werden könnte.   


Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 2 und der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Osterhorn für das Gebiet südlich "Kloster", westlich des "Brander Weg" und östlich der "Dorfstraße", verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen privaten und behördlichen Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle.

 

 Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben   haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 2 und die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet südlich "Kloster", westlich des "Brander Weg" und östlich der "Dorfstraße", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienstzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

9

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

Rosentwiete 4
25364 Brande-Hörnerkirchen

Telefon: 04127 - 977537

Partner