Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2023-131
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Sachverhalt:
Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 16.03.2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2 und der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Osterhorn für das Gebiet südlich "Kloster", westlich des "Brander Weg" und östlich der "Dorfstraße" sowie die Begründung lagen in der Zeit vom 30.03.2023 bis einschließlich 02.05.2023 öffentlich aus. Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Die Stellungnahmen von den Trägern öffentlicher Belange und der von Privatpersonen ergeben sich aus der Anlage mit dem jeweiligen Abwägungsvorschlag.
Aus den bei der öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen ergibt sich kein Planänderungsbedarf, sodass der Bebauungsplan nun als Satzung sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes abschließend beschlossen werden kann.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Osterhorn ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Gemeindevertretung // Entscheidung // § 5 Hauptsatzung i.V.m. § 27 u. 28 GO
Beschlussvorschlag:
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 2 und der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Osterhorn für das Gebiet südlich "Kloster", westlich des "Brander Weg" und östlich der "Dorfstraße", verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen privaten und behördlichen Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 2 und die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet südlich "Kloster", westlich des "Brander Weg" und östlich der "Dorfstraße", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienstzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.
Finanzielle Auswirkungen:
Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.
Anlage/n:
1. Teil A – Planzeichnung
2. Teil B – Text
3. Begründung
4. Abwägung
5. Planzeichnung F-Plan
6. Immissionsgutachten Geruch
7. Wasserwirtschaftliches Konzept
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