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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 78 sowie die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt für das Gebiet nördlich "Steinmoor" und westlich der "Lutzhorner Landstraße" a) Genehmigung des Planentwurfs b) erneute Beteiligung der Öffentlichkeit/Auslegungsbeschluss c) erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  

Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt
TOP: Ö 12
Gremium: Stadtvertretung Barmstedt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 04.04.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
VO/2023-079 Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 78 sowie die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt für das Gebiet nördlich "Steinmoor" und westlich der "Lutzhorner Landstraße"
a) Genehmigung des Planentwurfs
b) erneute Beteiligung der Öffentlichkeit/Auslegungsbeschluss
c) erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wagener, Clarissa
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Ortwin Schmidt (Vorsitzender Bauausschuss) führt in die Thematik ein. Er berichtet, dass ein erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss erforderlich ist, da die Polizei nun auch Interesse an einer Ansiedlung auf dem Gelände hat und deshalb das Lärmgutachten erneuert werden musste. 


Beschluss:

 

  1. Der Entwurf des B-Planes Nr. 78 sowie der 6. Änderung des F-Planes der Stadt Barmstedt für das Gebiet nördlich „Steinmoor“ und westlich der „Lutzhorner Landstraße“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des B-Planes Nr. 78 und der 6. Änderung des F-Planes der Stadt Barmstedt und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 4 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme kann angemessen verkürzt und die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung oder Ergänzung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

17

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

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