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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2023-079  

Betreff: Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 78 sowie die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt für das Gebiet nördlich "Steinmoor" und westlich der "Lutzhorner Landstraße"
a) Genehmigung des Planentwurfs
b) erneute Beteiligung der Öffentlichkeit/Auslegungsbeschluss
c) erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wagener, Clarissa
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Barmstedt Vorberatung
30.03.2023 
Sitzung des Bauauschusses Barmstedt (offen)   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
04.04.2023 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Am 10.05.2022 hat die Stadtvertretung den Entwurf des  B-Planes Nr. 78 sowie der 6. Änderung des F-Planes bereits beschlossen. Nachdem entschieden wurde, dass die Polizei ebenfalls auf der Fläche des B-Planes Nr. 78 nördlich „Steinmoor“ und westlich der „Lutzhorner Landstraße“ angesiedelt werden soll, ist es notwendig geworden, die Bauleitplanunterlagen entsprechend anzupassen. Aufgrund der Änderungen sind der Entwurf erneut zu beschließen und die Unterlagen gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut auszulegen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

 

Weitere Ergebnisse und Anforderungen aus der vorherigen Beteiligung wurden abgewogen und in die Planungen einbezogen. Die Stellungnahmen wurden in einer Abwägungstabelle aufgeführt, die dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Bauausschuss // Vorberatung // § 8 e Hauptsatzung und § 2 d Zuständigkeitsordnung

 

Stadtvertretung // Entscheidung // § 27 GO    


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Entwurf des B-Planes Nr. 78 sowie der 6. Änderung des F-Planes der Stadt Barmstedt für das Gebiet nördlich „Steinmoor“ und westlich der „Lutzhorner Landstraße“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des B-Planes Nr. 78 und der 6. Änderung des F-Planes der Stadt Barmstedt und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 4 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

 Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme kann angemessen verkürzt  und die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung oder Ergänzung               betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger               öffentlicher Belange beschränkt werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:
 

Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.


Anlage/n:

 

1. FP Planzeichnung

2. FP Begründung

3. FP Abwägung

4. BP Planzeichnung (Teil A)

5. BP Text (Teil B)

6. BP Begründung

7. BP Abwägung

8. Bodengutachten

9. Wasserwirtschaftliches Konzept

10. Wasserhaushaltsbilanz

11. Schallgutachten

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 01 FP Planzeichnung (298 KB)      
Anlage 2 2 02 FP Begründung (4840 KB)      
Anlage 3 3 03 FP Abwägung (342 KB)      
Anlage 4 4 04 BP Teil A - Planzeichnung (659 KB)      
Anlage 5 5 05a Teil B - Text (51 KB)      
Anlage 6 6 06a BP Begründung (4560 KB)      
Anlage 7 7 07 BP Abwägung (464 KB)      
Anlage 8 8 08 Anlage - Boden (14794 KB)      
Anlage 9 9 09 Anlage - WWK (3416 KB)      
Anlage 10 10 10 Anlage - WHB (1140 KB)      
Anlage 11 11 11 Anlage - Schall_neu (499 KB)      

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