Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2023-079
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Sachverhalt:
Am 10.05.2022 hat die Stadtvertretung den Entwurf des B-Planes Nr. 78 sowie der 6. Änderung des F-Planes bereits beschlossen. Nachdem entschieden wurde, dass die Polizei ebenfalls auf der Fläche des B-Planes Nr. 78 nördlich „Steinmoor“ und westlich der „Lutzhorner Landstraße“ angesiedelt werden soll, ist es notwendig geworden, die Bauleitplanunterlagen entsprechend anzupassen. Aufgrund der Änderungen sind der Entwurf erneut zu beschließen und die Unterlagen gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut auszulegen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Weitere Ergebnisse und Anforderungen aus der vorherigen Beteiligung wurden abgewogen und in die Planungen einbezogen. Die Stellungnahmen wurden in einer Abwägungstabelle aufgeführt, die dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Bauausschuss // Vorberatung // § 8 e Hauptsatzung und § 2 d Zuständigkeitsordnung
Stadtvertretung // Entscheidung // § 27 GO
Beschlussvorschlag:
- Der Entwurf des B-Planes Nr. 78 sowie der 6. Änderung des F-Planes der Stadt Barmstedt für das Gebiet nördlich „Steinmoor“ und westlich der „Lutzhorner Landstraße“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
- Der Entwurf des B-Planes Nr. 78 und der 6. Änderung des F-Planes der Stadt Barmstedt und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 4 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme kann angemessen verkürzt und die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung oder Ergänzung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.
Anlage/n:
1. FP Planzeichnung
2. FP Begründung
3. FP Abwägung
4. BP Planzeichnung (Teil A)
5. BP Text (Teil B)
6. BP Begründung
7. BP Abwägung
8. Bodengutachten
9. Wasserwirtschaftliches Konzept
10. Wasserhaushaltsbilanz
11. Schallgutachten
Kontakt & Öffnungszeiten
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