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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Fonds zur Abdeckung sozialer Härten, insbesondere zur Abmilderung der Folgen gestiegener Energiepreise  

Sitzung des Ausschusses für Jugend und Soziales Barmstedt
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Jugend und Soziales Barmstedt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 14.03.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1
VO/2023-051 Fonds zur Abdeckung sozialer Härten, insbesondere zur Abmilderung der Folgen gestiegener Energiepreise
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Gülck, Henning
Federführend:FB 303 Bürgerservice - Soziales, KiTa, Jugend, Senioren   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Zu diesem Tagesordnungspunkt verlässt Herr Poerschke auf Grund von Befangenheit als Vertreter des Sozialverbandes die Sitzung.

 

Herr Kuberzig führt in die Vorlage ein.

 

Herr Gottschalk stellt in Frage, ob der Vorschlag der Verwaltung zur Mittelvergabe dem Zweck der Förderung entspricht. Der Fonds soll Empfängern von Transferleistungen und Haushalten mit geringem Einkommen dienen.
Wenn beispielsweise ein Sportverein eine Förderung erhält, könnte dies dem Zweck des Fonds wiedersprechen. Herr Gottschalk schlägt vor, das Geld über das Weihnachtshilfswerk auszuzahlen, da hier bedürftige Personen unterstützt werden.

 

Im Rahmen der Diskussion wird festgestellt, dass es äußerst schwierig erscheint, lediglich den benannten Personenkreis zu fördern, ohne dass sich die Personen offiziell als Transferleistungsempfänger ausweisen müssen.
Es wird problematisch gesehen, wenn sich Kinder und Jugendliche vor deren Freunden und Bekannten als Transferleistungsempfänger offenbaren müssen.

 

Hierzu führt Herr Gülck aus, dass nicht nur Transferleistungsempfänger bedacht werden sollen. Gerade dieser Personenkreis hat die Möglichkeit, insbesondere die gestiegenen Heizkosten durch das Jobcenter bzw. das Sozialamt bezuschussen zu lassen. Wohngeldempfänger haben bereits zwei Sonderzahlungen für die Energiekosten erhalten.

 

Weiter berichtet Herr Gülck, dass die Mittelbewilligung erst kurzfristig der Stadt zugegangen ist. Die Mittelvergabe daher freihändig durch die Verwaltung als Diskussionsgrundlage für den Ausschuss erstellt wurde.

Als Vorschlag wird ergänzt, dass die Mittel der ersten und der zweiten Vergaberunde mit einem Verwendungsnachweis bis zum 30.11.2023 abgerufen werden müssen, sofern dann nicht alle Mittel abgerufen wurden, fließen die Restbeträge in das Weihnachtshilfswerk.

 

Der Vorschlag findet breite Zustimmung.

 

Herr Schmidt wünscht eine Änderung der berücksichtigten Institutionen. Statt der Jugendbildungsstätte Barmstedt, wird daher die „Gemeinschaft Barmstedt im Verband der Gemeinschaften in der Ev. Kirche in Schleswig-Holstein e.V.“ berücksichtigt.  

 


Beschluss:

Der Ausschuss für Jugend und Soziales beschließt die Mittel aus dem Billigkeitsfonds in zwei Abschnitten zu bewilligen. Die erste Bewilligung umfasst Mittel im Umfang von 8.000,00 € und soll an folgende Institutionen mit entsprechendem Verwendungszweck vergeben werden:

 

Institution

Betrag

Zweck

BMTV

1.000,00 €

Kinder- und Jugendarbeit in Barmstedt

DLRG Ortsgruppe Barmstedt e.V.

500,00 €

Kinder- und Jugendarbeit in Barmstedt

Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Barmstedt

500,00 €

Kinder- und Jugendarbeit in Barmstedt

JuKids Barmstedt

1.000,00 €

Durchführung eines Ferienprogrammes

Gemeinschaft Barmstedt im Verband der Gemeinschaften in der Ev. Kirche in Schleswig-Holstein e.V.

500,00 €

Kinder- und Jugendarbeit in Barmstedt

Leuchtturm Integrationszentrum

500,00 €

Förderung für Kinder- und Jugendliche, z.B. Schwimmkurs

Schöpfkelle - Kirchengemeinde Barmstedt

2.000,00 €

Sicherstellung des laufenden Betriebes für die Einnahme der gemeinsamen wöchentlichen Mahlzeit

Sozialverband - Ortsgruppe Barmstedt

500,00 €

Durchführung von Informationsnachmittagen

Spieliothek Mobile e.V. - Barmstedt

500,00 €

Anschaffung neuer Spiele / laufender Betrieb

SSV-Rantzau

1.000,00 €

Kinder- und Jugendarbeit in Barmstedt

 

Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage des Verwendungsnachweises, der bis zum 30.11.2023 der Stadt Barmstedt vorgelegt werden muss.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

11

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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