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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2023-051  

Betreff: Fonds zur Abdeckung sozialer Härten, insbesondere zur Abmilderung der Folgen gestiegener Energiepreise
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Gülck, Henning
Federführend:FB 303 Bürgerservice - Soziales, KiTa, Jugend, Senioren   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Jugend und Soziales Barmstedt Entscheidung
14.03.2023 
Sitzung des Ausschusses für Jugend und Soziales Barmstedt geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Das Land stellt den Kommunen Mittel zur Abdeckung sozialer Härten, insbesondere zur Abmilderung der Folgen gestiegener Energiepreise zur Verfügung.

 

Der zur Verfügung gestellte Billigkeitsfonds dient der flexiblen Unterstützung und Entlastung der Empfänger von Transferleistungen sowie der Haushalte mit geringem Einkommen. Es können bestehende und kurzfristig umzusetzende neu geschaffene regionale und soziale Angebote lokaler Hilfsorganisationen gefördert werden.  

 

Per Schreiben vom 22.02.2023 werden der Stadt Barmstedt Mittel in Höhe von 16.239,95 € zur Verfügung gestellt. Der Mitteleinsatz muss mit einem Verwendungsnachweis bis zum 15.03.2024 abgerechnet werden.

 

Die Mittelverteilung kann entsprechend der Billigkeitsrichtlinie vom 05.12.2022 erfolgen.

 

Seitens der Verwaltung wird der Vorschlag unterbreitet, 8.000 € in der jetzt anstehenden Sitzung zu vergeben. Eine Verteilung des Restbetrages sollte dann in der ersten Sitzung nach der Kommunalwahl erfolgen.

 

Es wird folgende Verteilung der Mittel vorgeschlagen:

 

 

Institution

Betrag

Zweck

BMTV

1.000,00 €

Kinder- und Jugendarbeit in Barmstedt

DLRG Ortsgruppe Barmstedt e.V.

500,00 €

Kinder- und Jugendarbeit in Barmstedt

Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Barmstedt

500,00 €

Kinder- und Jugendarbeit in Barmstedt

JuKids Barmstedt

1.000,00 €

Durchführung eines Ferienprogrammes

Jungendbildungsstätte Barmstedt

500,00 €

Kinder- und Jugendarbeit in Barmstedt

Leuchtturm Integrationszentrum

500,00 €

rderung für Kinder- und Jugendliche, z.B. Schwimmkurs

Schöpfkelle - Kirchengemeinde Barmstedt

2.000,00 €

Sicherstellung des laufenden Betriebesr die Einnahme der gemeinsamen wöchentlichen Mahlzeit

Sozialverband - Ortsgruppe Barmstedt

500,00 €

Durchführung von Informationsnachmittagen

Spieliothek Mobile e.V. - Barmstedt

500,00 €

Anschaffung neuer Spiele / laufender Betrieb

SSV-Rantzau

1.000,00 €

Kinder- und Jugendarbeit in Barmstedt

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.

Eine Beteiligung erfolgt ggf. über das Kinder- und Jugendforum (Jugendzentrum).

 

Zuständigkeiten:

Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Ausschuss für Jugend und Soziales // Entscheidung


Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Jugend und Soziales beschließt die Mittel aus dem Billigkeitsfonds in zwei Abschnitten zu bewilligen. Die erste Bewilligung umfasst Mittel im Umfang von 8.000,00 € und soll an folgende Institutionen mit entsprechendem Verwendungszweck vergeben werden:

 

Institution

Betrag

Zweck

BMTV

1.000,00 €

Kinder- und Jugendarbeit in Barmstedt

DLRG Ortsgruppe Barmstedt e.V.

500,00 €

Kinder- und Jugendarbeit in Barmstedt

Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Barmstedt

500,00 €

Kinder- und Jugendarbeit in Barmstedt

JuKids Barmstedt

1.000,00 €

Durchführung eines Ferienprogrammes

Jugendbildungsstätte Barmstedt

500,00 €

Kinder- und Jugendarbeit in Barmstedt

Leuchtturm Integrationszentrum

500,00 €

rderung für Kinder- und Jugendliche, z.B. Schwimmkurs

Schöpfkelle - Kirchengemeinde Barmstedt

2.000,00 €

Sicherstellung des laufenden Betriebesr die Einnahme der gemeinsamen wöchentlichen Mahlzeit

Sozialverband - Ortsgruppe Barmstedt

500,00 €

Durchführung von Informationsnachmittagen

Spieliothek Mobile e.V. - Barmstedt

500,00 €

Anschaffung neuer Spiele / laufender Betrieb

SSV-Rantzau

1.000,00 €

Kinder- und Jugendarbeit in Barmstedt

 

Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage des Verwendungsnacheises, der bis zum 30.11.2023 der Stadt Barmstedt vorgelegt werden muss.


Finanzielle Auswirkungen:
Die Mittel des Billigkeitsfonds betragen 16.239,65 €. Sie stellen einen außerplanmäßigen Ertrag dar. Es erfolgen Aufwendungen in gleicher Höhe, die bis spätestens zum 15.03.2024 mit dem Kreis Pinneberg abgerechnet werdenssen.   


Anlage/n:

Mittelbewilligung - Billigkeitsfonds

Billigkeitsrichtlinie

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Mittelbewilligung - Billigkeitsfonds (144 KB)      
Anlage 2 2 Billigkeitsrichtlinie (3920 KB)      

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