Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2023-051
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Sachverhalt:
Das Land stellt den Kommunen Mittel zur Abdeckung sozialer Härten, insbesondere zur Abmilderung der Folgen gestiegener Energiepreise zur Verfügung.
Der zur Verfügung gestellte „Billigkeitsfonds“ dient der flexiblen Unterstützung und Entlastung der Empfänger von Transferleistungen sowie der Haushalte mit geringem Einkommen. Es können bestehende und kurzfristig umzusetzende neu geschaffene regionale und soziale Angebote lokaler Hilfsorganisationen gefördert werden.
Per Schreiben vom 22.02.2023 werden der Stadt Barmstedt Mittel in Höhe von 16.239,95 € zur Verfügung gestellt. Der Mitteleinsatz muss mit einem Verwendungsnachweis bis zum 15.03.2024 abgerechnet werden.
Die Mittelverteilung kann entsprechend der Billigkeitsrichtlinie vom 05.12.2022 erfolgen.
Seitens der Verwaltung wird der Vorschlag unterbreitet, 8.000 € in der jetzt anstehenden Sitzung zu vergeben. Eine Verteilung des Restbetrages sollte dann in der ersten Sitzung nach der Kommunalwahl erfolgen.
Es wird folgende Verteilung der Mittel vorgeschlagen:
Institution | Betrag | Zweck |
BMTV | 1.000,00 € | Kinder- und Jugendarbeit in Barmstedt |
DLRG Ortsgruppe Barmstedt e.V. | 500,00 € | Kinder- und Jugendarbeit in Barmstedt |
Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Barmstedt | 500,00 € | Kinder- und Jugendarbeit in Barmstedt |
JuKids Barmstedt | 1.000,00 € | Durchführung eines Ferienprogrammes |
Jungendbildungsstätte Barmstedt | 500,00 € | Kinder- und Jugendarbeit in Barmstedt |
Leuchtturm Integrationszentrum | 500,00 € | Förderung für Kinder- und Jugendliche, z.B. Schwimmkurs |
Schöpfkelle - Kirchengemeinde Barmstedt | 2.000,00 € | Sicherstellung des laufenden Betriebes für die Einnahme der gemeinsamen wöchentlichen Mahlzeit |
Sozialverband - Ortsgruppe Barmstedt | 500,00 € | Durchführung von Informationsnachmittagen |
Spieliothek Mobile e.V. - Barmstedt | 500,00 € | Anschaffung neuer Spiele / laufender Betrieb |
SSV-Rantzau | 1.000,00 € | Kinder- und Jugendarbeit in Barmstedt |
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.
Eine Beteiligung erfolgt ggf. über das Kinder- und Jugendforum (Jugendzentrum).
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Ausschuss für Jugend und Soziales // Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend und Soziales beschließt die Mittel aus dem Billigkeitsfonds in zwei Abschnitten zu bewilligen. Die erste Bewilligung umfasst Mittel im Umfang von 8.000,00 € und soll an folgende Institutionen mit entsprechendem Verwendungszweck vergeben werden:
Institution | Betrag | Zweck |
BMTV | 1.000,00 € | Kinder- und Jugendarbeit in Barmstedt |
DLRG Ortsgruppe Barmstedt e.V. | 500,00 € | Kinder- und Jugendarbeit in Barmstedt |
Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Barmstedt | 500,00 € | Kinder- und Jugendarbeit in Barmstedt |
JuKids Barmstedt | 1.000,00 € | Durchführung eines Ferienprogrammes |
Jugendbildungsstätte Barmstedt | 500,00 € | Kinder- und Jugendarbeit in Barmstedt |
Leuchtturm Integrationszentrum | 500,00 € | Förderung für Kinder- und Jugendliche, z.B. Schwimmkurs |
Schöpfkelle - Kirchengemeinde Barmstedt | 2.000,00 € | Sicherstellung des laufenden Betriebes für die Einnahme der gemeinsamen wöchentlichen Mahlzeit |
Sozialverband - Ortsgruppe Barmstedt | 500,00 € | Durchführung von Informationsnachmittagen |
Spieliothek Mobile e.V. - Barmstedt | 500,00 € | Anschaffung neuer Spiele / laufender Betrieb |
SSV-Rantzau | 1.000,00 € | Kinder- und Jugendarbeit in Barmstedt |
Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage des Verwendungsnacheises, der bis zum 30.11.2023 der Stadt Barmstedt vorgelegt werden muss.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Mittel des Billigkeitsfonds betragen 16.239,65 €. Sie stellen einen außerplanmäßigen Ertrag dar. Es erfolgen Aufwendungen in gleicher Höhe, die bis spätestens zum 15.03.2024 mit dem Kreis Pinneberg abgerechnet werden müssen.
Anlage/n:
Mittelbewilligung - Billigkeitsfonds
Billigkeitsrichtlinie
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Mittelbewilligung - Billigkeitsfonds (144 KB) | ||||
2 | Billigkeitsrichtlinie (3920 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de