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Auszug - Verpflegungskosten in den Kindertagesstätten ab 08/2023
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Kuberzig stellt das Thema Verpflegungskosten in den Kitas vor. Bereits bei der letzten Ausschusssitzung wurde eine Tendenz zum weiteren Umgang mit den Verpflegungskosten abgefragt.
Herr Gottschalk schlägt unter Berücksichtigung der Ausführungen des Elternvertreters vor, die Beiträge für ein weiteres Jahr zu deckeln und ab dem 01.08.2024 eine Kostensteigerung entsprechend des Verbraucherpreisindexes zu beschließen.
Nach kurzer Diskussion erfolgt die Beschlussfassung.
Beschluss:
Der Ausschuss für Jugend und Soziales beschließt, dass ab dem 01.08.2023 Verpflegungskosten für Kita-Kinder in Höhe von 60,00 € für Mittagessen und 5,00 € für Zwischenmahlzeigen und ab dem 01.08.2024 zuzüglich einer Kostenanpassung entsprechend des Verbraucherpreisindexes des statistischen Bundesamtes basierend auf die Veränderungen des Vorjahres als Höchstbetrag erhoben werden sollen.
Zu den Verpflegungskosten gehören neben den Lebensmitteln bzw. Cateringkosten auch die Personal- sowie die Betriebskosten.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 11 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
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