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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Verpflegungskosten in den Kindertagesstätten ab 08/2023  

Sitzung des Ausschusses für Jugend und Soziales Barmstedt
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Jugend und Soziales Barmstedt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 17.01.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1
VO/2022-365 Verpflegungskosten in den Kindertagesstätten ab 08/2023
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Gülck, Henning
Federführend:FB 303 Bürgerservice - Soziales, KiTa, Jugend, Senioren   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Kuberzig stellt das Thema Verpflegungskosten in den Kitas vor. Bereits bei der letzten Ausschusssitzung wurde eine Tendenz zum weiteren Umgang mit den Verpflegungskosten abgefragt.

Herr Gottschalk schlägt unter Berücksichtigung der Ausführungen des Elternvertreters vor, die Beiträge für ein weiteres Jahr zu deckeln und ab dem 01.08.2024 eine Kostensteigerung entsprechend des Verbraucherpreisindexes zu beschließen.

 

Nach kurzer Diskussion erfolgt die Beschlussfassung.


Beschluss:

Der Ausschuss für Jugend und Soziales beschließt, dass ab dem 01.08.2023 Verpflegungskosten für Kita-Kinder in Höhe von 60,00 € für Mittagessen und 5,00 € für Zwischenmahlzeigen und ab dem 01.08.2024 zuzüglich einer Kostenanpassung entsprechend des Verbraucherpreisindexes des statistischen Bundesamtes basierend auf die Veränderungen des Vorjahres als Höchstbetrag erhoben werden sollen.

 

Zu den Verpflegungskosten gehören neben den Lebensmitteln bzw. Cateringkosten auch die Personal- sowie die Betriebskosten.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

11

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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