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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2023 mit Investitionsprogramm und Finanzplan der Jahre 2023 - 2026  

Sitzung des Ausschusses für Kultur, Schule und Sport Barmstedt
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Kultur, Schule und Sport Barmstedt Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 23.01.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:51 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
VO/2022-359 Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2023 mit Investitionsprogramm und Finanzplan der Jahre 2023 - 2026
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Grüntz, Jan-Hendrik
Federführend:FB 200 Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Hansen stellt den Sachverhalt kurz vor.

 

Es werden einige Nachfragen gestellt.

Herr Schönfelder fragt nach der Teambuildingmaßnahme, die mit 9.000,00 € im Haushalt der Gottfried-Semper-Schule eingeplant ist.

Frau Dr. Boettcher erklärt die Notwendigkeit dieser Maßnahme.

Es wird sich darauf geeinigt, dass die 9.000,00 € in diesem Jahr genehmigt werden. Für das nächste Jahr ist hierfür ein Konzept mit Klassenfahrten einzureichen, sowie die tatsächlich entstandenen Kosten für die Maßnahme in 2023.

 

Herr Schmidt fragt nach dem Reinigungsaufwand beim CFvWG unter dem Produktkonto 217100.524100. Warum wird hier mehr eingeplant, wo andere Objekte billiger werden?

Anmerkung der Verwaltung:

Hierbei handelt es sich um einen Übertragungsfehler. Es entsteht eine Summe i.H.v. 100.400,00 €, die im Haushalt angepasst wurde.

 

Weiterhin wird gefragt, welche Kosten hinter dem Produktkonto „217100.543106 Gutachterkosten“ stecken.

Anmerkung der Verwaltung:

Hier sind Sachverständigenkosten für Trinkwasser, Feuerlösch- und Brandmeldeanlage, E-Check ortfest und orstveränderlich enthalten. Diese Punkte wurden in den letzten Jahren nicht oder nur sporadisch erledigt. Nun erfolgen die Untersuchungen so, wie gesetzlich vorgeschrieben.

 

Herr Schmidt fragt, weshalb die Erläuterung mit der geplanten Summe auf dem Produktkonto „217100.524101 Energiekosten“ nicht übereinstimmt?  

Anmerkung der Verwaltung:

Im Jahr 2022 wurden 53.100,00 € auf dem o.g. Produktkonto gebucht.

Teuerung 100% = 53.100,00 € x 2 = 106.200,00 €

Teuerung 20 %  = 53.100,00 € x 20 % = 10.620,00 €

Gesamt =   116.820,00 €

Die Energiekosten sind aufgrund der Kostensteigerung vorab mit den Stadtwerken besprochen.

 

Herr Schönfelder fragt, welcher Aufwand sich hinter der außerplanmäßigen Abschreibung über 240.400,00 € auf dem Produktkonto „218201.571199“ verbirgt?

Anmerkung der Verwaltung:

Die außerplanmäßige Abschreibung beruht auf der WC Sanierung in der Turnhalle. Nachdem es dafür Zuschüsse gab, musste das Projekt nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften als Investition angesetzt werden. Eine wesentliche Verbesserung im Gebäudezustand wurde dadurch aber nicht herbeigeführt, es handelte sich vielmehr um ein „auf den technischen Stand der Dinge“ bringen. Die Bilanz musste daher sofort nach Schlussrechnung der Maßnahme vollständig bereinigt werden, das geschieht über eine außerplanmäßige Abschreibung.

Die Ansatzfortschreibung beruhte auf einer Falschübertragung. Nach nochmaliger Prüfung des Sachverhaltes ist es besser, diese Abschreibung noch für das Wirtschaftsjahr 2022 zu buchen, sie wurde damit vollständig aus der Planung genommen.

Damit verbessert sich das Planergebnis 2023 um 240.400 €. Das tatsächliche Ergebnis für 2022 wird sich um diesen Betrag verschlechtern.

 

Herr Flick stellt den Antrag, die Lehr- und Lernmittel weiterhin anhand der Schülerpauschale zu berechnen.

 

Die Teilhaushalte wurden zur Kenntnis genommen und es wurden hierzu keine weiteren Beschlüsse gefasst.


Beschluss:

Der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport beschließt, dass die Schülerpauschalen für die Lehr- und Lernmittel beibehalten werden.


 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

2

Nein- Stimmen:

8

Enthaltungen:

1


 

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