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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2023 mit Investitionsprogramm und Finanzplan der Jahre 2023 - 2026  

Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt
TOP: Ö 7
Gremium: Hauptausschuss Barmstedt Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 10.01.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1
VO/2022-359 Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2023 mit Investitionsprogramm und Finanzplan der Jahre 2023 - 2026
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Grüntz, Jan-Hendrik
Federführend:FB 200 Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Grüntz stellt den 2. Entwurf der Haushaltsplanung 2023 vor. Es werden Zwischenfragen zur Präsentation gestellt, die von Herrn Maier und Herrn Grüntz beantwortet werden.

 

Herr Kahns macht deutlich, dass die Stadt ein strukturelles Defizit hat, welches es zu
bekämpfen gilt. Für ihn ist es fraglich, ob die Verwaltung die ganzen Maßnahmen im Haushaltsjahr 2023 überhaupt schaffen kann. Baumaßnahmen werden häufig in den Folgejahren erneut angesetzt. Herr Maier erklärt, dass die erneute Ansetzung in den Folgejahren auch mit der Umstellung auf die Doppik zurückzuführen ist. Früher durften Haushaltsreste für die noch nicht fertig gestellten Maßnahmen gebildet werden. Dies ist seit der Doppik nicht mehr
erlaubt. Die Maßnahmen müssen also neu angesetzt werden.

 

Herr Behrens und Herr Johannsen merken an, dass die Gewerbesteuereinnahmen niedriger geplant sind, als die tatsächlichen Ergebnisse in den letzten Haushaltsjahren. Herr Maier, Herr Kahns und Herr Grüntz erklären hierzu, dass es für die Kämmerei schwierig ist, einen richten Wert zu ermitteln. Derzeit prüfen die Finanzämter die Gewerbesteuererklärungen für die Jahre 2020 und 2021. Dies waren bekanntlich die Jahre des Corona-Lockdowns. Haben die Gewerbebetriebe in diesen Jahren Verluste eingefahren, wird sich dies nachträglich auf die Gewerbesteuer für 2023 auswirken. Daher wurde der Ansatz für 2023 erneut konservativ und vorsichtig geplant.

 

Herr Kahns spricht erneut das strukturelle Defizit an und weist darauf hin, dass es sich zweifelfrei um Maßnahmen handelt, die in den nächsten Jahren anfallen werden. Er macht klar, dass die Politik letztlich entscheiden muss, welche Maßnahmen in 2023 durchgeführt werden sollen. Kahns appelliert sowohl die Politik, als auch die Verwaltung dazu, bei der Priorisierung zusammenzuarbeiten. Herr Maier erklärt, dass die Verwaltung bei der Planung nur die Maßnahmen angesetzt hat die von der Priorität am wichtigsten sind.

 

Herr Behrens schlägt zwei Formulierungsänderungen im Vorbericht vor. Diese werden von der Verwaltung umgesetzt.

 

Der Vorsitzende wechselt das Thema und spricht die kommende Grundsteuerreform an. Herr Kahns merkt an, dass durch die Einführung der neuen Grundsteuer die Stadt auch mindestens den gleichen Ansatz an Erträgen wieder herausbekommen muss. Notfalls auch durch die Erhöhung der Hebesätze. Herr Maier erklärt, dass die Landesregierung hierzu
einen entsprechenden Wert zur Verfügung stellen wird, der die Richtung des Hebesatzes vorgeben wird. Er weist darauf hin, dass es derzeit keinen Hinweis auf eine weitere Verlängerung der Abgabefrist gibt.

 

Herr Gottschalk fragt, wie sich die Differenz zwischen den Personal- /Sachkosten zu den Erstattungen/Einnahmen im Sozialbereich erklären. Die Antwort soll mit dem Protokoll gegeben werden.

 

Antwort der Verwaltung:

 

Eine extreme Kostensteigerung sieht die Verwaltung nicht. Es tritt lediglich eine Erhöhung auf dem Produktkonto 311010.448200 ein. Die Erhöhung lässt sich dadurch erklären, dass der Fahlzahlenschlüssel für die Sachbearbeitung im Bereich SGB XII abgesenkt wurde und es deshalb mehr Erstattungen im Personalkostenbereich gibt.

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Es wurde kein Beschluss gefasst. Der Entwurf zur Haushaltsplanung 2023 wurde zur
Kenntnis genommen. Der Entwurf wird nun in die zuständigen Fachausschüsse zur Beratung weitergegeben ehe er dann am 31.01.2023 im Hauptausschuss erneut beraten wird und am 14.02.2023 in die Stadtvertretung geht.

 

Der Beschlussvorschlag für die Stadtvertretung lautet wie folgt:

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das
Haushaltsjahr 2023 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2026 gemäß den
Entwürfen unter Berücksichtigung der jeweils beschlossenen Änderungen.
 

Die Stadtvertretung nimmt von dem Finanzplan für die Haushaltsjahre 2023 - 2026
Kenntnis.

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