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Auszug - Neufassung der Richtlinien über die Bewilligung von städtischen Zuschüssen für Sportförderungsmaßnahmen
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Kahns (Vorsitzender Hauptausschuss) führt in das Thema ein und verdeutlicht noch einmal, dass es keinen Zusammenhang zwischen der Sportförderung und der Nutzungsgebühren für die Benutzung der Sportanlagen (siehe TOP 15) gibt. So zahlen auch auswertige Nutzer/innen Entgelte für die Nutzung der städtischen Sportanlagen und Barmstedter Sportvereine erhalten eine Förderung unabhängig davon, ob sie städtische Sportanlagen nutzen oder nicht.
Herr Dr. Thiel begrüßt die Neufassung. Die städtische Sportförderung ist jahrelang nicht angepasst worden. Durch die Inflation ist über die Jahre die Sportförderung real also gesunken.
Herr Gottschalk merkt an, dass die Sportförderrichtlinie der Stadt ebenfalls neugefasst werden muss.
Beschluss:
Die Stadtvertretung Barmstedt beschließt die anliegenden Richtlinien über die Bewilligung von städtischen Zuschüssen für Sportförderungsmaßnahmen zum 01.01.2023. Die grundlegende Überarbeitung der Richtlinien soll bis zum Jahr 2025 erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 20 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
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