Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2022-303  

Betreff: Neufassung der Richtlinien über die Bewilligung von städtischen Zuschüssen für Sportförderungsmaßnahmen
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:1. Riepen, Sophie
2. Knaak, Peter
Federführend:FB 302 Bürgerservice - Schulen, Sport, Kultur   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur, Schule und Sport Barmstedt Vorberatung
16.11.2022 
Sitzung des Ausschusses für Kultur, Schule und Sport Barmstedt (offen)   
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
29.11.2022 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
13.12.2022 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Richtlinien der Stadt Barmstedt über die Bewilligung von städtischen Zuschüssen für Sportförderungsmaßnahmen gelten seit dem 01.01.1979 und sollen nun nach langer Zeit angepasst werden. Die grundlegende Überarbeitung der Richtlinien soll bis zum Jahr 2025 abgeschlossen werden. In einem ersten Schritt erfolgt die Einführung einer pauschalen Sportförderung nach festen Kriterien. Hierzu haben Abstimmungsgespräche zwischen Vereine, Verwaltung und Politik stattgefunden.

Die Kriterien sind:

 

- rderung je Sparte = 900,00

- rderung je erwachsenem Mitglied 3,50  

- rderung je jugendlichem Mitglied 12,00

- Mitgliedschaft im KSV oder LSV = 100 %rderung

- außerordentliche Mitgliedschaft im LSV, sowie Sitz in Barmstedt und über 30 jugendliche

  Mitglieder = 30 % Förderung

 

Die Sportförderung ist danach für die Vereine planbar.

 

Nach aktuellen Mitteilungen durch die Sportvereine würde folgende Sportförderung nach    Nr. 10 der Richtlinien zusätzlich an die Vereine ausgezahlt werden:

Verein

Mitglied im

KSV / LSV

Mit-glieder

rderung je Mitglied

3,50 /

1,05

Jugend

rderung je Mitglied

12 /

3,60 €

Sparten

rderung je Sparte / Fachverband 900 € / 270 €

BMTV

Ja

2163

7.570,50 €

1020

12.240,00

13

11.700 €

SSV Rantzau

Ja

674

2.359,00 €

321

3.852,00

1

900 €

FC Heede

Ja

107

374,50

67

804,00

3

2.700 €

Tennisgemein-schaft

Ja

308

1.078,00

72

864,00

1

900 €

Schützengilde

Ja

58

203,00

5

60

1

900 €

BAC

Ja

41

143,50

2

24

1

900 €

DLRG

Nein

518

543,90

335

1.206,00

0

0,00 €

Gesamt

 

 

12.272,40

 

19.050,00

 

18.270 €

 

Es entsteht eine Gesamtsumme in Höhe von 49.322,40 €r die Sportförderung nach den aktuellen Zahlen, die die Vereine mitgeteilt haben.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.

Eine Beteiligung erfolgt über das Kinder- und Jugendforum (Jugendzentrum).

 

Zuständigkeiten:

Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Ausschuss für Kultur, Schule und Sport / Hauptausschuss // Vorberatung // § 8a und 8c Hauptsatzung und § 2a und 2b Zuständigkeitsordnung

 

Stadtvertretung // Entscheidung


Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport / Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschuss:

 

Die Stadtvertretung Barmstedt beschließt die anliegenden Richtlinien über die Bewilligung von städtischen Zuschüssen für Sportförderungsmaßnahmen zum 01.01.2023. Die grundlegende Überarbeitung der Richtlinien soll bis zum Jahr 2025 erfolgen.

 


Finanzielle Auswirkungen:
r das Haushaltsjahr 2023 werden zusätzlich 49.400,00 € auf dem Produktkonto 421010.531800 r die Sportförderung eingeplant.        


Anlage/n:

-Neufassung der Richtlinien über die Bewilligung von städtischen Zuschüssen für Sportförderungsmaßnahmen 01.01.2023

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Neufassung - Richtlinien über die Bewilligung von städtischen Zuschüssen für Sportförderungsmaßnahmen 01.01.2023 (248 KB)      

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

Rosentwiete 4
25364 Brande-Hörnerkirchen

Telefon: 04127 - 977537

Partner