Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2022-303
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Sachverhalt:
Die Richtlinien der Stadt Barmstedt über die Bewilligung von städtischen Zuschüssen für Sportförderungsmaßnahmen gelten seit dem 01.01.1979 und sollen nun nach langer Zeit angepasst werden. Die grundlegende Überarbeitung der Richtlinien soll bis zum Jahr 2025 abgeschlossen werden. In einem ersten Schritt erfolgt die Einführung einer pauschalen Sportförderung nach festen Kriterien. Hierzu haben Abstimmungsgespräche zwischen Vereine, Verwaltung und Politik stattgefunden.
Die Kriterien sind:
- Förderung je Sparte = 900,00 €
- Förderung je erwachsenem Mitglied 3,50 €
- Förderung je jugendlichem Mitglied 12,00 €
- Mitgliedschaft im KSV oder LSV = 100 % Förderung
- außerordentliche Mitgliedschaft im LSV, sowie Sitz in Barmstedt und über 30 jugendliche
Mitglieder = 30 % Förderung
Die Sportförderung ist danach für die Vereine planbar.
Nach aktuellen Mitteilungen durch die Sportvereine würde folgende Sportförderung nach Nr. 10 der Richtlinien zusätzlich an die Vereine ausgezahlt werden:
Verein | Mitglied im KSV / LSV | Mit-glieder | Förderung je Mitglied 3,50 € / 1,05 € | Jugend | Förderung je Mitglied 12 € / 3,60 € | Sparten | Förderung je Sparte / Fachverband 900 € / 270 € |
BMTV | Ja | 2163 | 7.570,50 € | 1020 | 12.240,00 € | 13 | 11.700 € |
SSV Rantzau | Ja | 674 | 2.359,00 € | 321 | 3.852,00 € | 1 | 900 € |
FC Heede | Ja | 107 | 374,50 € | 67 | 804,00 € | 3 | 2.700 € |
Tennis—gemein-schaft | Ja | 308 | 1.078,00 € | 72 | 864,00 € | 1 | 900 € |
Schützengilde | Ja | 58 | 203,00 € | 5 | 60 € | 1 | 900 € |
BAC | Ja | 41 | 143,50 € | 2 | 24 € | 1 | 900 € |
DLRG | Nein | 518 | 543,90 € | 335 | 1.206,00 € | 0 | 0,00 € |
Gesamt |
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| 12.272,40 € |
| 19.050,00 € |
| 18.270 € |
Es entsteht eine Gesamtsumme in Höhe von 49.322,40 € für die Sportförderung nach den aktuellen Zahlen, die die Vereine mitgeteilt haben.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.
Eine Beteiligung erfolgt über das Kinder- und Jugendforum (Jugendzentrum).
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Ausschuss für Kultur, Schule und Sport / Hauptausschuss // Vorberatung // § 8a und 8c Hauptsatzung und § 2a und 2b Zuständigkeitsordnung
Stadtvertretung // Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport / Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschuss:
Die Stadtvertretung Barmstedt beschließt die anliegenden Richtlinien über die Bewilligung von städtischen Zuschüssen für Sportförderungsmaßnahmen zum 01.01.2023. Die grundlegende Überarbeitung der Richtlinien soll bis zum Jahr 2025 erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen:
Für das Haushaltsjahr 2023 werden zusätzlich 49.400,00 € auf dem Produktkonto 421010.531800 für die Sportförderung eingeplant.
Anlage/n:
-Neufassung der Richtlinien über die Bewilligung von städtischen Zuschüssen für Sportförderungsmaßnahmen 01.01.2023
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Neufassung - Richtlinien über die Bewilligung von städtischen Zuschüssen für Sportförderungsmaßnahmen 01.01.2023 (248 KB) |
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