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Auszug - 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt 1. nördl. Friedhof/östl. Lutzhorner Landstr. (Gew. Nord) 2. östl. "Weidkamp" (RRB) 3. "An der Bahn", nördl. der AKN-Trasse (Rettungswache/Kita) 4. nördl. "Brunnenstraße", südl. AKN-Bahnlinie, westl. Johannisstr. (ehem. Altenheim) 5. westl. "Bahnhofstr.", östl. "Holstenring", nördl. "Reichenstr." (altes Rathaus) 6. südl. "Marktstr.", westl./südöstl. Freibad (Feuerwache) 7. südl. AKN, östl. Bornkamp hier: abschließender Beschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Dresler (stellv. Vorsitzende Bauausschuss) berichtet von der Beratung und Beschlussfassung im Bauausschuss.
Herr Gottschalk merkt an, dass den Änderungspunkten 2 bis 7 uneingeschränkt zugestimmt werden kann. Der Änderungspunkt 1, der das Gewerbegebiet im Norden betrifft, bestehen jedoch bedenken, da sich in dem Bereich ein Wasserschutzgebiet befindet.
Frau Quoirin-Nebel erklärt, dass ihre Fraktion grundsätzlich eine Gewerbegebietentwicklung im Norden ablehnen.
Eine Abstimmung erfolgt zunächst über den Änderungspunkt 1 und dann über die Änderungspunkte 2 bis 7.
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt:
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 BauGB für die Teilflächen
1. nördlich Friedhof/östlich Lutzhorner Landstr. (Gewerbegebiet Nord)
2. östlich "Weidkamp" (RRB)
3. "An der Bahn", nördlich der AKN-Trasse (Rettungswache/Kita)
4. nördlich "Brunnenstraße", südlich AKN-Bahnlinie, westlich Johannisstr. (ehem. Altenheim)
5. westlich "Bahnhofstr.", östlich "Holstenring", nördlich "Reichenstr." (altes Rathaus)
6. südlich "Marktstr.", westlich/südöstlich Freibad (Feuerwache)
7. südlich der AKN-Trasse, östlich der Straße „Bornkamp“
abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden hat die Stadt Barmstedt geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle. Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Die Stadtvertretung beschließt die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt, bestehend aus der Planzeichnung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.
Abstimmungsergebnis zu 1.1:
Ja- Stimmen: | 14 |
Nein- Stimmen: | 4 |
Enthaltungen: | 2 |
Abstimmungsergebnis zu 1.2 bis 4:
Ja- Stimmen: | 20 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
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