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Auszug - Bebauungsplan Nr. 72 a. 2 der Stadt Barmstedt für das Gebiet nördlich der "Düsterlohe" und östlich der Straße "Bornkamp" hier: Satzungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Dresler (stellv. Vorsitzende Bauausschuss) stellt den Sachverhalt vor.
Frau Quoirin-Nebel erklärt, dass sie dem Bebauungsplan nicht zustimmen wird. Eine Einzelhausbebauung ist aus ökologischer Sicht für sie nicht zukunftsfähig.
Beschluss:
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 72 a 2 der Stadt Barmstedt für das Gebiet nördlich der "Düsterlohe" und östlich der Straße "Bornkamp" verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 BauGB, abgegebenen Stellungnahmen hat die Stadt Barmstedt geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen privaten und behördlichen Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle.
- Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 72 a 2 der Stadt Barmstedt für das Gebiet nördlich der "Düsterlohe" und östlich der Straße "Bornkamp", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienstzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 16 |
Nein- Stimmen: | 3 |
Enthaltungen: | 1 |
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