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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Bebauungsplan Nr. 72 a. 2 der Stadt Barmstedt für das Gebiet nördlich der "Düsterlohe" und östlich der Straße "Bornkamp" hier: Satzungsbeschluss   

Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt
TOP: Ö 7
Gremium: Stadtvertretung Barmstedt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 13.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
VO/2022-293 Bebauungsplan Nr. 72 a. 2 der Stadt Barmstedt für das Gebiet nördlich der "Düsterlohe" und östlich der Straße "Bornkamp"
hier: Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Dieckmann, Uwe
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Dresler (stellv. Vorsitzende Bauausschuss) stellt den Sachverhalt vor.

 

Frau Quoirin-Nebel erklärt, dass sie dem Bebauungsplan nicht zustimmen wird. Eine Einzelhausbebauung ist aus ökologischer Sicht für sie nicht zukunftsfähig.


Beschluss:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 72 a 2 der Stadt Barmstedt für das Gebiet nördlich der "Düsterlohe" und östlich der Straße "Bornkamp" verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 BauGB, abgegebenen Stellungnahmen hat die Stadt Barmstedt geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen privaten und behördlichen Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 72 a 2 der Stadt Barmstedt für das Gebiet nördlich der "Düsterlohe" und östlich der Straße "Bornkamp", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienstzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

16

Nein- Stimmen:

3

Enthaltungen:

1


 

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