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Auszug - Bebauungsplan Nr. 74 "Wischhof" für das Gebiet südlich der vorhandenen Bebauung der Straße "Am Markt", westlich der "Chemnitzstraße", östlich der Straße "Küsterkamp" und nördlich der "Krückau" hier: Erneuter Aufstellungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Hansen erläutert, dass die SPD-Fraktion die Aufnahme auf die heutige Tagesordnung beantragt hat. Die Fraktion wünscht sich ein zügiges Vorrankommen in der Sache.
Dr. Thiel unterstützt den Antrag und unterstreicht die Geeignetheit des Standortes, wegen der freien Planungsmöglichkeit. Mit der Schaffung von Wohnraum wäre zu dem eine Gegenfinanzierung möglich.
Herr Gottschalk gibt zu bedenken, dass hohe Kosten zu erwarten sind.
Herr Axel Schmidt fragt sich, ob zukünftig die Arbeit der Fachausschüsse nicht mehr gebraucht oder gewünscht ist. Das Gelände hat eine Größe von ca. 7.000 qm. Die Bücherei wird einen Flächenbedarf von ca. 1.000 qm haben. Nicht geklärt ist die Frage, was mit den restlichen 6.000 qm passieren soll.
Herr Johannsen sieht, dass das Thema Stadtbücherei emotional belastet ist. Er geht davon aus, dass eine schöne Bücherei der Wunsch aller Fraktionen ist. Dem stimmen die Anwesenden zu. Offene Fragen müssten daher, stellt Herr Johannsen fest, sachlich im Fachausschuss diskutiert werden.
Herr Busse weist darauf hin, dass die Mehrheitsverhältnisse im Bauausschuss anders verteilt sind, als im Ausschuss für Kultur, Schule und Sport und der Sitzverteilung in der Stadtvertretung.
Beschluss:
- Für das Gebiet südlich der vorhandenen Bebauung der Straße "Am Markt", westlich der "Chemnitzstraße", östlich der Straße "Küsterkamp" und nördlich der "Krückau" wird der Bebauungsplan Nr. 74 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Ausweisung eines „Urbanen Gebietes“ im Sinne des § 6a Baunutzungsverordnung für den Neubau der Stadtbücherei Barmstedt sowie von Wohnungsbauflächen
- Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugestzbuch
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ein Planungsbüro beauftragt werden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll während einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 12 |
Nein- Stimmen: | 8 |
Enthaltungen: | 0 |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76