Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - Umsetzung 2 b Umsatzsteuergesetz zum 01.01.2023
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Knaak (Verwaltung) stellt den Inhalt der Vorlage kurz vor.
Es folgt ein kurzer Austausch über die Vor- und Nachteile.
Die Gemeindevertreter/innen sehen keine Notwendigkeit für die Aufhebung des Optionsrechtes. Bei einer automatischen Verlängerung des Optionsrechtes kann der Lindenhof als Betrieb gewerblicher Art steuerlich weiterhin vom beauftragten Steuerbüro betreut werden.
Für den Konzessionsvertrag mit den SH-Netzen soll darauf hingewiesen werden, dass dieser ohne Umsatzsteuer geschlossen wird.
Beschluss:
Für den Fall der automatischen Verlängerung des Optionsrechtes beschließt die Gemeindevertretung Westerhorn das Optionsrecht ab dem 01.01.2023 nicht aufzuheben.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 12 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de