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Auszug - Preisanpassung Grundversorgung Gas zum 01.01.2023
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Kahns verliest die Vorlage und ergänzt, dass die Zahlen der heutigen Sitzung und die Zahlen der letzten Sitzung auf Grund der Mehrwertsteuersenkung auf 7 % sowie der Gasumlagen, nicht vergleichbar sind. Herr Timm und Herr Kahns erklären, dass das Gesetz der Dezember-Soforthilfe beschlossen ist. Die aktuell geplante Gaspreisbremse, die für 80% des Verbrauches einen Preis von 12 ct/kWh vorsieht, wird nach Gesetzeslage 1:1 an den Kunden weitergegeben.
Herr Dr. Thiel bittet um eine Aussage, ob die Preisankündigung rechtmäßig ist und möchte, wissen, ob zuerst der Beschluss erfolgen muss, beziehungsweise, ob die Frist von sechs Wochen erst ab dem Zeitpunkt des Beschlusses beginnt. Sollte die Frist nicht eingehalten werden, drohen den Stadtwerken große Verluste. Herr Kahns führt an, dass die Frist und der Beschluss nicht voneinander abhängig sind. Die Frist beginnt sechs Wochen vor der Preiserhöhung. Die einzige rechtliche Folge, die aus einem abgelehnten Beschluss resultiert lautet, dass die Preiserhöhung schlicht und ergreifend nicht in Kraft tritt. Herr Kuberzig merkt an, dass das nächste Mal, wenn die Stadtwerke vor so einer Entscheidung stehen, die Werkausschusssitzung vorzuziehen beziehungsweise eine Sondersitzung einzuberufen ist. Herr Kahns erwidert, dass es nicht möglich war eine Sondersitzung einzuberufen, da die Ladungsfristen nicht mehr einzuhalten waren. Frau Quoirin-Nebel ergänzt, dass es sich um eine Ausnahmesituation handelt und die Stadtwerke eine schnelle Entscheidung des Gremiums benötigten. Dieses Verfahren entspricht nicht dem Normalfall, hier musste im Sinne der Stadtwerke Barmstedt und der Kunden gehandelt werden. Herr Stolten ergänzt, dass die Frist gewahrt wurde. Mit diesem Vorgehen sind die Stadtwerke ein gewisses Risiko eingegangen, das Kundenanschreiben rauszusenden. Sollte der Werkausschuss sich gegen die Preiserhöhung aussprechen, würde dies ein Imageschaden der Stadtwerke Barmstedt bedeuten. Daher erfolgte die Abstimmung mit dem Werkausschuss im Vorwege. Eine Sondersitzung einzuberufen wäre fristgerecht nicht mehr umsetzbar gewesen. Es handelt sich um eine Ausnahmesituation, generell ist mit dem Vorsitzenden, Herrn Tetz, abgestimmt, für schnell benötigte Enzscheidungen des Gremiums, eine Sondersitzung einzuberufen. Herr Runge vergewissert sich, ob die Gaspreisbremse kommen wird und diese dann ab dem 1. März 2023 in Kraft tritt, beziehungsweise rückwirkend ab Januar 2023 berechnet wird. Das bedeutet es werden ca. 14.400 kWh subventioniert, 20% werden eingespart und wenn der Kunde energiespart, erhält er keine Mehrkosten. Wendet der Kunde keine Energiesparmaßnahmen an, muss er deutlich nachzahlen. Herr Stolten bestätigt die Aussage und schließt damit den Tagesordnungspunkt ab.
Beschluss:
Der Werkausschuss ermächtigt die Werkleitung, die Grundversorgung im notwendigen Rahmen gemäß Anlage 1 zum 01.01.2023 anzupassen.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 8 |
Nein- Stimmen: | 1 |
Enthaltungen: | 1 |
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