Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2022-322
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Sachverhalt:
Die Erdgaspreise an den Beschaffungsmärkten sind für das Jahr 2023 durch den Angriffskrieg gegen die Ukraine in nie gekannte Höhen gestiegen. Die daraus resultierenden Auswirkungen können durch die Beschaffungsstrategie gemildert, jedoch nicht annähernd aufgefangen werden.
Um die Erhöhung der Grundversorgungspreise im Rahmen der gesetzlichen Frist von sechs Wochen vor dem beabsichtigten Zeitpunkt der Anpassung, dem 1. Januar 2023, durchführen zu können, muss die Veröffentlichung der neuen Grundversorgungspreise in Barmstedt spätestens am 19. November 2022 erfolgen. Die nächste reguläre Werkausschusssitzung findet jedoch erst am 23. November 2022 statt. Eine Genehmigung der Grundversorgungspreise durch den Werkausschuss wäre dann für den geplanten Erhöhungszeitpunkt 1. Januar 2023 nicht mehr möglich.
Wir haben daher in Abstimmung mit Herrn Tetz und den Werkausschussmitgliedern festgelegt, die Grundversorgungspreise auf die notwendige Höhe anzuheben und schlagen vor, dass wir in der nächsten regulären Werkausschusssitzung hierüber berichten, diskutieren und den formalen Beschluss darüber nachholen.
Stellungnahme der Stadtwerke
Die zum 01.01.2023 vorgesehenen Grundversorgungspreise berücksichtigen die Preissteigerungen. Die Erhöhung ist notwendig, um das Unternehmensergebnis im niedrigen Bereich positiv zu erhalten. Die mit der Beschaffung verbundenen Risiken sind nur zu einem Teil abgedeckt, da eine komplette Berücksichtigung aller Risiken zu einer deutlich stärkeren Preissteigerung geführt hätte. Alle aktuell bekannten und beschlossenen Umlagen sowie die Mehrwertsteuersenkung auf 7% sind berücksichtigt. Was noch keine Berücksichtigung finden konnte, ist die geplante Gaspreisbremse, die für 80% des prognostizierten Verbrauches einen Preis von 12 ct/kWh vorsieht. Selbstverständlich wird dieses nach Gesetzeslage 1:1 umgehend an die Kunden weitergegeben.
Für einen Haushaltskunden mit einem Verbrauch von 18.000 kWh bedeutet die Preisanpassung Mehrkosten in Höhe von 1.688,40 € brutto – ca. 140 Euro monatlich.
Da wir die Preisanpassungsfrist aus der Grundversorgungsverordnung einhalten mussten, wurde die Anpassung zum 01.01.2023 über den Sonderweg nötig.
Kunden, die Ihre Energiekosten reduzieren möchten, unterstützen wir mit unserem Angebot zur Energieeinsparung (https://stadtwerke-barmstedt.de/service/energie-sparen/) und Energieberatung (https://stadtwerke-barmstedt.de/service/energie-sparen/energieberatung/) oder in unserem Kundenzentrum.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Werkausschuss // Entscheidung // § 8f Hauptsatzung und § 1f Zuständigkeitsordnung
Beschlussvorschlag:
Der Werkausschuss stimmt der Preisanpassung gemäß Anlage 1 zum 01.01.2023 zu.
Finanzielle Auswirkungen:
siehe Beschlussvorschlag.
Anlage/n:
Grundversorgung Gas ab dem 1.Januar 2023
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1 | Grundversorgung Gas ab dem 1. Januar 2023 (523 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
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Fax: 04123 681-260
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Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76