Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - Umsetzung des § 2 b Umsatzsteuergesetzes zum 01.01.2023
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Reimer berichtet aus der Sitzung des Finanzausschusses und erläutert die Vorlage.
Herr Ahsbahs fragt, ob die Gemeinde dadurch von dem Finanzamt wie eine kleine Firma angesehen wird. Dies wird von Herrn Münster bejaht.
Herr Söth fragt ob die Grenze von 22.000€ auf alle Einnahmen der Gemeinde gilt. Herr Werner erläutert, dass es sich dabei um Einnahmen aus nicht hoheitlichen Tätigkeiten handelt. Mieten und Pachten sind jedoch nicht umsatzsteuerpflichtig.
Es werden keine weiteren Fragen gestellt.
Beschluss:
A) Für den Fall der automatischen Verlängerung des Optionsrechtes beschließt die Gemeindevertretung Bokel das Optionsrecht ab dem 01.01.2023 aufzuheben.
B) Die Gemeindevertretung Bokel beauftragt die Verwaltung, für die Gemeinde Bokel einen Antrag auf Anerkennung als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG ab dem 01.01.2023 zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 8 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76