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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9 "Solarpark Voßbarg", westlich "Hingstheider Moor" und östlich "Knöller Damm" sowie die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bokel für das Gebiet "Voßbarg" im Nordwesten des Gemeindegebietes Bokel hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung Bokel
TOP: Ö 11
Gremium: Gemeindevertretung Bokel Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 24.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Dörpstuv
Ort: Fasanenweg 35, 25364 Bokel
VO/2022-297 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9 "Solarpark Voßbarg", westlich "Hingstheider Moor" und östlich "Knöller Damm" sowie die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bokel für das Gebiet "Voßbarg" im Nordwesten des Gemeindegebietes Bokel
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wagener, Clarissa
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Pump verlässt gemäß §22 Gemeindeordnung den Sitzungsraum.

 

Herr Kröger berichtet aus dem Bau- und Wegeausschuss. Dort hat Herr Stepany von der AC-Planergruppe alles detailliert erklärt.

 

Herr Münster berichtet, dass es keine private Stellungnahme zu diesem Thema gegeben hat und dass somit davon ausgegangen werden kann, dass es wenig bis keinen Wiederstand zu den Planungen gibt.


Beschluss:

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 „Solarpark Voßbarg sowie die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet Voßbarg“, westlich "Hingstheider Moor" und östlich "Knöller Damm" und die dazugehörige Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes und der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu beachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

 7

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

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