Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2022-297
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Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bokel hat in der Sitzung am 09.12.2021 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 9 „Solarpark Voßbarg" für das Gebiet westlich "Hingstheider Moor" und östlich "Knöller Damm" sowie die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Die Gemeinde Bokel möchte damit einen Beitrag zum erforderlichen Ausbau der erneuerbaren Energien leisten. Der vorgesehene Solarpark liegt gemäß gemeindlichem Rahmenkonzept in einem Bereich, der „potenziell geeignet für Freiflächen-PVA“ ist.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) und der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB ist vom 02.05. bis 02.06.2022 durchgeführt worden. Die im Rahmen der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen und die Kommentare dazu sind in dem Papier „Zusammenstellung und Behandlung der Stellungnahmen“ (s. Anlage) dargestellt. Es ergeben sich daraus diverse Anpassungen und vor allem Konkretisierungen der Planung, die in den Entwurfsstand eingeflossen sind.
Als nächster Verfahrensschritt ist die Öffentliche Auslegung vorgesehen, wozu der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss durch die Gemeinde gefasst werden muss. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes bildet das im Vorhaben- und Erschließungsplan skizzierte Nutzungs- und Bebauungskonzept ab und schafft so die Voraussetzung zu dessen Umsetzung.
Begleitend dazu ist zwischen der Gemeinde und dem Eigentümer / Projektentwickler der Entwurf des Durchführungsvertrages erarbeitet worden, der wesentliche – über die Festsetzungen des Bebauungsplanes hinausgehende – Regelungen für die Umsetzung und die Nutzungssicherung trifft. Die wesentlichen Inhalte dieses Durchführungsvertrages sind in der Begründung dargestellt.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde Bokel ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Bau- und Wegeausschuss // Vorberatung // § 4 Abs. 1 b) Hauptsatzung
Gemeindevertretung // Entscheidung // § 27 GO
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Wegeausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 „Solarpark Voßbarg“ sowie die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Voßbarg“, westlich "Hingstheider Moor" und östlich "Knöller Damm" und die dazugehörige Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes und der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu beachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.
Anlage/n:
1. Planzeichnung (Teil A)
2. Text (Teil B)
3. Planzeichnung F-Plan
4. Abwägung
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Planzeichnung (Teil A) (1181 KB) | |||
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2 | Text (Teil B) (65 KB) | |||
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3 | Planzeichnung F-Plan (647 KB) | |||
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4 | Abwägung (876 KB) |
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