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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9 "Solarpark Voßbarg", westlich "Hingstheider Moor" und östlich "Knöller Damm" sowie die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bokel für das Gebiet "Voßbarg" im Nordwesten des Gemeindegebietes Bokel hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

Sitzung des Bau- und Wegeausschusses Bokel
TOP: Ö 7
Gremium: Bau- und Wegeausschuss Bokel Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 15.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Dörpstuv
Ort: Fasanenweg 35
VO/2022-297 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9 "Solarpark Voßbarg", westlich "Hingstheider Moor" und östlich "Knöller Damm" sowie die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bokel für das Gebiet "Voßbarg" im Nordwesten des Gemeindegebietes Bokel
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wagener, Clarissa
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Pump verlässt aufgrund von Befangenheit nach § 22 GO den Raum.

 

Herr Kröger verliest die Vorlage.

 

Herr Stepany erläutert den Sachverhalt.

 

Zur Zeit ist in Klärung, ob ein Raumordnungsverfahren durchgeführt werden muss.


Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Wegeausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 „Solarpark Voßbarg“ sowie die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet Voßbarg“, westlich "Hingstheider Moor" und östlich "Knöller Damm" und die dazugehörige Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes und der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu beachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

4

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

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