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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Haushaltssatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2023  

Sitzung des Finanzausschusses Brande-Hörnerkirchen
TOP: Ö 15
Gremium: Finanzausschuss Brande-Hörnerkirchen Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 24.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:27 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Bürgerstube Brande-Hörnerkirchen
Ort: Steinstraße 7, 25364 Brande-Hörnerkirchen
VO/2022-268 Haushaltssatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2023
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Goos, Hinnerk
Federführend:FB 200 Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Buchner trägt den Sachverhalt vor.

 

Herr Hinnerk Goos führt aus, dass der Grundstücksankauf für die Realisierung des B-Plan Nr. 15 in he von 320.000 EUR und die Auszahlungen für die Anschlussleitungen in Höhe von 75.000 EUR nach der Beschlussempfehlung zu TOP 12 “Grundstücksangelegenheiten“ aus dem Haushaltsentwurf entfernt werden können.

 

Herr Björn Fiedler fragt, ob der Preis für die Beschaffung des LF 10 im Rahmen der Ausschreibung vertraglich gesichert wurde, oder ob sich der Preis nach Lieferung noch verändern kann.

 

Anmerkung der Verwaltung:

 

Das Land Schleswig-Holstein übernimmt die Ausschreibung des LF 10 für die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen. Keiner der Anbieter ist bis dato mit Preisanpassungswünschen an das Land herangetreten. Diese rden im Interesse der Kommunen auch nicht ohne detaillierte Prüfung und rechtliche Würdigung in Kauf genommen. Preisgleitklauseln sind ebenfalls vertraglich nicht vereinbart worden.

 

Das einzige Problem, das derzeit ab und zu auftritt, ist das Beladungsgegenstände gar nicht bzw. in der damals ausgeschriebenen Generation nicht mehr lieferbar sind, d.h. nur noch ein Nachfolgemodell verfügbar ist. Diese Anpassung, die meistens auch einen gewissen Aufpreis beinhaltet, ist dann i.d.R. von § 313 BGB umfasst. Im Rahmen des § 313 BGB kann die Gemeinde als Auftraggeber dann immer noch entscheiden, das Nachfolgemodell in Auftrag zu geben - mit einem möglichen Mehrpreis - oder diesen Gegenstand entfallen zu lassen. In diesem Fall wird die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen vom Land entsprechend informiert.

 

Herr Hinnerk Goos beantwortet die weiteren Fragen zum Haushaltsentwurf 2023.


 

Beschlussvorschlag:

 

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2023 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2024 bis 2026 werden gemäß beigefügtem Entwurf vom 08. November 2022 mit den protokollierten Änderungen beschlossen.  

 

Der Finanzplan für die Haushaltsjahre 2024 bis 2026 wird zur Kenntnis genommen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

6

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

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