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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Haushaltssatzung der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2023  

Sitzung des Finanzausschusses Westerhorn
TOP: Ö 8
Gremium: Finanzausschuss Westerhorn Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 10.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:29 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gemeindezentrum Lindenhof
Ort: Westerhorn, Bahnhofstraße 25
VO/2022-283 Haushaltssatzung der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2023
     
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Goos, Hinnerk
Federführend:FB 200 Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Hinnerk Goos trägt den Sachverhalt vor und erläutert, dass das Finanzamt der Verwaltung am heutigen Tage der Sitzung mitgeteilt hat, dass noch im laufenden Jahr 2022 Gewerbesteuervorauszahlungen im hohen sechsstelligen Bereich für die Jahre 2021 und 2022 erstattet werden müssen. Auch die Vorauszahlungen für das Haushaltsjahr 2023 sind hiervon betroffen. Dies hat zur Folge, dass die Haushaltsplanung für 2023 angepasst werden muss. Der Gewerbesteueransatz für 2023 und die Folgejahre muss von 935.000 EUR auf 700.000 EUR reduziert werden. Diese Anpassung hat erhebliche Auswirkungen auf das Jahresergebnis des Ergebnishaushaltes, aber auch auf den Finanzmittelfehlbedarf des Finanzhaushaltes. Bei der Aufstellung des Haushaltsentwurfes ist die Verwaltung davon ausgegangen, dass die Gemeinde Westerhorn aufgrund des hohen Standes an liquiden Mittel den Finanzmittelfehlbedarf des Jahres 2023 in Höhe von 777.600 EUR aus der vorhanden Liquidität decken kann. Aufgrund der hohen Steuererstattung des laufenden Haushaltsjahres und der geringeren Ertragssituation der Folgejahre empfiehlt Herr Goos, eine Kreditaufnahme bis zur zulässigen Höchstgrenze nach den Vorschriften der Gemeindeordnung in die Haushaltssatzung 2023 aufzunehmen. Darüber hinaus empfiehlt Herr Goos die Anpassung folgender Haushaltsansätze:

 

611010.401300 und .601300 (Gewerbesteuer) Reduzierung von 935.000 EUR auf 700.000 EUR

 

611010.534100 und .734100 (Gewerbesteuerumlage) Reduzierung von 93.500 EUR auf 70.000 EUR

 

612010.692735 (Kreditaufnahme) Erhöhung von 0 EUR auf 522.600 EUR

 

Berechnung der Kreditkosten im Nachgang zur Sitzung:

 

Davon ausgehend, dass der Kredit im vierten Quartal 2023 bei einer Laufzeit von 30 Jahren und einem Zinssatz von 4,5 % aufgenommen wird:

 

612010.551700 und .751700 (Zinsen) Erhöhung des Ansatzes von 200 EUR auf 6.100 EUR

 

612010.792735 (Tilgung) Erhöhung des Ansatzes von 27.100 EUR auf 31.500 EUR

 

 

Frau Rubart trägt die weiteren Positionen des Haushaltsentwurfes vor.

 

Herr Goos beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder. Nach einer kurzen Diskussion empfiehlt der Finanzausschuss Westerhorn folgenden Beschlussvorschlag:

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2023 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2024 bis 2026 werden gemäß Entwurf vom 25.Oktober 2022 mit den protokollierten und daraus resultierenden Änderungen beschlossen. Bis zur Sitzung der Gemeindevertretung wird ein überarbeiteter Entwurf zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Finanzplan für die Haushaltsjahre 2024 bis 2026 wird zur Kenntnis genommen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

5

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 


 

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