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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Preisanpassung Grundversorgung Strom zum 01.12.2022  

Sitzung des Werkausschusses Barmstedt
TOP: Ö 7
Gremium: Werkausschuss Barmstedt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 21.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1
VO/2022-245 Preisanpassung Grundversorgung Strom zum 01.12.2022
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Stolten, Mathias
Federführend:Stadtwerke Barmstedt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Tetz verweist an Herrn Stolten, der die Vorlage verliest und ergänzt.

 

Herr Tetz merkt an, dass die Anpassung für einen Haushaltskunden mit einem Verbrauch von ca. 3.000 kWh eine Erhöhung von 770,70 € pro Jahr bedeutet. Nach seiner Rechnung ergibt das eine Erhöhung von rund 82%.

 

Herr Stolten ergänzt, dass in der Vorlage ein Fehler vorhanden ist. Die Steigerung des Bruttoarbeitspreises wurde vom Preisstand 01.02.2022 zu der geplanten Anhebung angegeben. Diese betrug zu dem Zeitpunkt 21,26 ct/kWh. Nach der Senkung der EEG-Umlage ergibt sich eine Differenz von 25,69 ct/kWh. Herr Stolten erklärt, dass die genaue Kalkulation der Strompreise noch nicht vorgenommen werden kann, da die Bestandteile der Strompreise wie die Netzentgelte, Umlagen, Abgaben und Steuern zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht feststehen. Dennoch benötigen die Stadtwerke den Beschluss im Voraus, da sonst die Preisanpassungsfrist von 6 Wochen nicht eingehalten werden kann. Sobald die Umlagen feststehen, werden wir diese 1 zu 1 an die Kunden weitergeben.

 

Herr Tetz fasst zusammen, dass wir derzeit noch keine genauen Zahlen haben und keinen Preis festlegen können, dennoch müssen die Stadtwerke den zeitlichen Verlauf einhalten, weswegen der Tagesordnungspunkt trotzdem beschlossen werden sollte.

 

Herr Kahnert merkt an, dass die SPD-Fraktion eine Verdopplung der Freimengen im Bereich des Sozialstroms verlangt, da diese bisher noch nie angepasst wurde. Des Weiteren wird eine befristete Aufnahme der Wohngeldempfänger in den Preis gefordert. Die Strompreise werden bei Sozialtransfers aus Regelsätzen bezahlt. Die geplante Strompreiserhöhung würde sich enorm auf die Bürger und Bürgerinnen auswirken. Herr Tetz erklärt, dass für so einen Beschluss genaue Zahlen und Fakten benötigt werden.

 

Herr Nissengt hinzu, dass auch die verbrauchten Strommengen für diesen Beschluss bekannt sein müssen. Herr Saß gibt an, dass dieser Antrag bereits eine Woche vorher an die Werkleitung hätte gesendet werden sollen. Die Stadtwerke hätten dann die benötigten Zahlen vorbereiten können und eine Diskussion in der heutigen Sitzung wäre möglich gewesen. Herr Kuberziggt hinzu, dass es sich hier um eine Grundsatzentscheidung handelt, für die keine Zahlen benötigt werden. Alternativ könnten die Zahlen im Nachhinein herausgearbeitet werden und anschließend der Antrag beschlossen werden. Herr Dr. Thiel gibt an, dass die Entscheidung die Wohngeldempfänger zu unterstützen richtig ist und dass sich hier das Elend der Wirtschaftspolitik widerspiegelt.

 

Herr Siefke erklärt, dass diese Entscheidung nur anhand fundierter Datenbasis zu treffen ist, heute fehlen für eine Diskussion die Daten. Daher stimmt er dem Antrag nicht zu. Frau Quoirin-Nebelgt hinzu, dass der Vorschlag auf jeden Fall richtig ist, hier aber auch die Zeit fehlt, um sich vorher in den Fraktionen zu beraten und zu diskutieren. Eventuell hätten die Stadtwerke ähnlich wie bei der Gaspreisanpassung zum 01.10.2022 eine Informationsemail vorab versenden können. Generell ist der Solarstrom der Günstigste und wir haben es in der Hand, mit PV-Anlagen in Barmstedt zu arbeiten und beispielsweise Freiflächen sowie sämtliche freie Dächer zu nutzen. Hier sollte in die Offensive gegangen werden. Ein Antrag über die Freiflächen wurde bereits gestellt. So kann Einfluss auf den Strompreis genommen werden. Herr Kahnert merkt an, dass alle wissen, welche Auswirkungen die Erhöhung haben wird, die Politik muss für die Bürger/innen einstehen und sie durch diese Krisenzeit bringen. Herr Tetz erklärt, dass die Einwohner ans Sozialamt verwiesen werden müssen. Herr Saß gibt an, dass keine Entscheidung vorschnell getroffen werden kann, da die Stadtwerke bereits ein Minus von ca. 1 Millionen Euro erwirtschaftet haben und deswegen keine Entscheidung getroffen werden kann, ohne die Zahlen und Daten vorher zu prüfen.


Beschluss:

Der Werkausschuss ermächtigt die Werkleitung, die Grundversorgung im notwendigen Rahmen gemäß Anlage 2 zum 01.12.2022 anzupassen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

9

Nein- Stimmen:

2

Enthaltungen:

0

 

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