Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2022-245
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Sachverhalt:
Preisentwicklung Terminmarkt Strom
Abbildung: Preisentwicklung 2022 für ein Abnahmeband (base) Lieferjahr 2023
Bereits für das Lieferjahr 2022 wurden an der Strombörse kontinuierlich Höchstwerte vermeldet.
Der oben abgebildete Verlauf zeigt die Entwicklung eines Jahresbandes in €/MWh. Dies entspricht 98,5 ct/kWh. Der Tagstrom (peak) hatte inzwischen die Marke von 1€ pro kWh überschritten.
In den Medien wurde bereits ausgiebig über eine drohende Gasmangellage und der daraus resultierenden Erdgaspreise berichtet. Ein Teil des Strombedarfes (ca. 15%) wurde bislang auch über Erdgas produziert. Das Merit-Order-Prinzip an der Strombörse sorgt für bis dato nicht vorstellbare Einkaufspreise.
Merit-Order-Prinzip
Das letzte Kraftwerk, das noch gebraucht wird, um den Strombedarf zu decken, bestimmt den Strompreis, den alle Anbieter pro Megawattstunde erhalten.
© Spektrum der Wissenschaft, nach: Thomas Grüter und EnArgus (Ausschnitt)
Auch mit frühzeitiger Eindeckung der Strommengen, werden alle Stromversorger über die Jahre ein Anstieg des Portfoliopreises vermelden müssen. Nur ein deutlicher Abfall der Börsenpreise kann verhindern, dass zukünftig Endkundenpreise über 1€ pro kWh die Regel werden.
Nach Abschaffung der EEG-Umlage zum 01.07.2022 sank der Preis in der Grundversorgung in Barmstedt auf brutto 31,21 ct/kWh. Durch Kündigungen und Insolvenzen anderer Lieferanten mussten und müssen die Stadtwerke Barmstedt die zusätzlichen Mengen sehr teuer zukaufen. Dieses Problem ist durch eine Neuregelung im Energiewirtschaftsgesetz ab 2023 entschärft worden. Dann dürfen auch für Haushaltskunden abweichende Preise für diese Ersatzversorgung über einen Zeitraum von maximal 3 Monaten gelten.
Die weiteren Bestandteile der Strompreise (Netzentgelte, Umlagen, Abgaben und Steuern) stehen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Dennoch führt die Strompreisentwicklung zu einer deutlichen Steigerung des Arbeitspreises, zurzeit um brutto 21,26 ct/kWh auf einem Gesamt-Arbeitspreis von 56,90 ct/kWh.
Selbstverständlich versorgen wir auch weiterhin alle unsere Stromhaushaltskunden mit Ökostrom.
Stellungnahme der Stadtwerke
Für einen Haushaltskunden mit einem Verbrauch von 3.000 kWh bedeutet dies Mehrkosten in Höhe von 770,70 €/Jahr brutto.
Eine Übersicht der Konditionen anderer Grundversorger finden Sie in der Anlage 1.
Da wir die Preisanpassungsfrist aus der Grundversorgungsverordnung einhalten müssen, schlagen wir eine Anpassung zum 01.12.2022 vor.
Kunden, die ihre Energiekosten reduzieren möchten, unterstützen wir mit unserem Angebot zur Energieberatung (Details unter: www.stadtwerke-barmstedt.de/service/energie-sparen/energieberatung oder in unserem Kundenzentrum).
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Werkausschuss // Entscheidung // § 8f Hauptsatzung und § 1f Zuständigkeitsordnung
Beschlussvorschlag:
Der Werkausschuss ermächtigt die Werkleitung, die Grundversorgung im notwendigen Rahmen gemäß Anlage 2 zum 01.12.2022 anzupassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.
Anlage/n:
Anlage 1 Preisvergleich Grundversorgungstarife
Anlage 2 Übersicht der allgemeinen Tarife der Stadtwerke Barmstedt
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Anlage 1 Preisvergleich Grundversorgungstarife (425 KB) | |||
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2 | Anlage 2 Übersicht der allgemeinen Tarife der Stadtwerke Barmstedt (447 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76