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Auszug - Bebauungsplan Nr. 75 der Stadt Barmstedt für den Bereich nördlich des Friedhofes, östlich der "Lutzhorner Landstraße", südlich der "Höllner Landstraße" und westlich des "Höllner Weges" hier: Aufstellungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Ortwin Schmidt stellt die Vorlage vor und berichtet, dass dieses Thema bereits am 10.05.2022 auf der Tagesordnung der Stadtvertretung stand, aber keine Zustimmung erhalten hat.
Herr Kahns meldet sich zu Wort und teilt mit, dass die FWB-Fraktion lange mit der Zustimmung zum Gewerbegebiet gerungen hat, da es große finanzielle Risiken mit sich bringen kann. Mit den aktuell kalkulierten Zahlen findet er das Gewerbegebiet aber tragbar für Barmstedt. Er betont, dass er die Notwendigkeit eines Gewerbegebietes sieht, aber dieses auch leistbar sein muss.
Herr Welk äußert dazu, dass auch die BALL-Fraktion dem Beschluss zustimmen wird und hofft, dass die Nachfrage an den Grundstücken den Erwartungen entspricht. Er teilt aber auch seine Bedenken zum Thema Verkehr auf der Lutzhorner Landstraße mit. Diese ist bereits stark befahren und die Planung eines Gewerbegebietes muss sich auch mit Möglichkeiten zur Verkehrsberuhigung befassen.
Herr Johannsen ergreift das Wort und spricht sich im Namen der CDU-Fraktion ebenfalls für den Beschluss aus. Er sieht den Beschluss als starkes Zeichen für alle Gewerbetreibenden der Stadt Barmstedt und dem Umland.
Herr Jessen äußert Bedenken und teilt mit, dass sich seine Fraktion bei der Beschlussfassung enthalten wird.
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Herr Runge bitte um Abstimmung.
Beschluss:
Für den Bereich nördlich des Friedhofes, östlich der „Lutzhorner Landstraße“, südlich der „Höllner Landstraße“ und westlich des Höllner Weges“ wird der Bebauungsplan Nr. 75 der Stadt Barmstedt aufgestellt.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Aufforderungen zur Äußerungen auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch eine Öffentlichkeitsveranstaltung erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 19 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 2 |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76