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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Bebauungsplan Nr. 75 der Stadt Barmstedt für den Bereich nördlich des Friedhofes, östlich der "Lutzhorner Landstraße", südlich der "Höllner Landstraße" und westlich des "Höllner Weges" hier: Aufstellungsbeschluss  

Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt
TOP: Ö 9
Gremium: Stadtvertretung Barmstedt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 06.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
VO/2022-083 Bebauungsplan Nr. 75 der Stadt Barmstedt für den Bereich nördlich des Friedhofes, östlich der "Lutzhorner Landstraße", südlich der "Höllner Landstraße" und westlich des "Höllner Weges"
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Ortwin Schmidt stellt die Vorlage vor und berichtet, dass dieses Thema bereits am 10.05.2022 auf der Tagesordnung der Stadtvertretung stand, aber keine Zustimmung erhalten hat.

 

Herr Kahns meldet sich zu Wort und teilt mit, dass die FWB-Fraktion lange mit der Zustimmung zum Gewerbegebiet gerungen hat, da es große finanzielle Risiken mit sich bringen kann. Mit den aktuell kalkulierten Zahlen findet er das Gewerbegebiet aber tragbar für Barmstedt. Er betont, dass er die Notwendigkeit eines Gewerbegebietes sieht, aber dieses auch leistbar sein muss.

 

Herr Welk äußert dazu, dass auch die BALL-Fraktion dem Beschluss zustimmen wird und hofft, dass die Nachfrage an den Grundstücken den Erwartungen entspricht. Er teilt aber auch seine Bedenken zum Thema Verkehr auf der Lutzhorner Landstraße mit. Diese ist bereits stark befahren und die Planung eines Gewerbegebietes muss sich auch mit Möglichkeiten zur Verkehrsberuhigung befassen.

 

Herr Johannsen ergreift das Wort und spricht sich im Namen der CDU-Fraktion ebenfalls für den Beschluss aus. Er sieht den Beschluss als starkes Zeichen für alle Gewerbetreibenden der Stadt Barmstedt und dem Umland.

 

Herr Jessen äußert Bedenken und teilt mit, dass sich seine Fraktion bei der Beschlussfassung enthalten wird.

 

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Herr Runge bitte um Abstimmung.


Beschluss:

 

Für den Bereich nördlich des Friedhofes, östlich der „Lutzhorner Landstraße“, südlich der „Höllner Landstraße“ und westlich des Höllner Weges“ wird der Bebauungsplan Nr. 75 der Stadt Barmstedt aufgestellt.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Aufforderungen zur Äußerungen auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch eine Öffentlichkeitsveranstaltung erfolgen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

19

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

2

 

 


 

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