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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 79 der Stadt Barmstedt für den Bereich - nördlich Norderstraße, südlich der AKN-Bahnlinie, westlich der Straße "Mittelweg", nordöstlich der "Geschwister-Scholl-Straße" hier: Aufstellungsbeschluss  

Sitzung des Bauauschusses Barmstedt
TOP: Ö 6
Gremium: Bauausschuss Barmstedt Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 30.08.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1
VO/2022-204 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 79 der Stadt Barmstedt für den Bereich - nördlich Norderstraße, südlich der AKN-Bahnlinie, westlich der Straße "Mittelweg", nordöstlich der "Geschwister-Scholl-Straße"
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Dieckmann, Uwe
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr O. Schmidt erläutert kurz die Grundzüge der Planung. Aufgrund der Schallproblematik soll der geplante Wall auf 5 m erhöht werden. Die Gebäudehöhe wird auf max. 4,5 m beschränkt. Nach kurzer Beratung empfiehlt der Bauausschuss der Stadtvertretung wie folgt zu beschließen:


Beschlussvorschlag:

 

r das Gebiet rdlich Norderstraße, südlich der AKN-Bahnlinie, westlich der Straße "Mittelweg", nordöstlich der "Geschwister-Scholl-Straße" wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 79 aufgestellt.

 

Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

  1. Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes, weitergehende Festsetzungen zum Schallschutz
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll, soweit erforderlich, schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.

 

!


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

11

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

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