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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2022-204  

Betreff: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 79 der Stadt Barmstedt für den Bereich - nördlich Norderstraße, südlich der AKN-Bahnlinie, westlich der Straße "Mittelweg", nordöstlich der "Geschwister-Scholl-Straße"
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Dieckmann, Uwe
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Barmstedt Vorberatung
30.08.2022 
Sitzung des Bauauschusses Barmstedt (offen)   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
06.09.2022 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Am 28.06.2022 hat die Stadtvertretung Barmstedt den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 79 gefasst. Die dort vorgenommene Abwägung hinsichtlich der Schallproblematik ist voraussichtlich rechtsfehlerhaft. Um dem entgegen zu wirken soll nun eine 1. Änderung des Bebauungsplanes beschlossen werden. Inhaltlich wird es im Wesentlichen nur um die Erhöhung des Schallschutzwalles auf nunmehr 5 m und die Festsetzung einer maximalen Gebäudehöhe auf 4, 5 m gehen. Da alle notwendigen Gutachten vorliegen sollte die Planungsänderung keine größeren Probleme mehr aufzeigen.

Der Bebauungsplan soll im „beschleunigten Verfahren“ nach § 13a BauGB erstellt werden.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Bauausschuss Vorberatung § 1e Zuständigkeitsordnung

 

Entscheidung Stadtvertretung


Beschlussvorschlag:

 

r das Gebiet rdlich Norderstraße, südlich der AKN-Bahnlinie, westlich der Straße "Mittelweg", nordöstlich der "Geschwister-Scholl-Straße" wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 79 aufgestellt.

 

Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

  1. Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes, weitergehende Festsetzungen zum Schallschutz
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll, soweit erforderlich, schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.

 

!


Finanzielle Auswirkungen:
 

Planungskosten ca. 5.000,-- €.

 

]


Anlage/n:

 

Plan Geltungsbereich!

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 07.05.19_Geltungsbereich BarBP079 (667 KB)      

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