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Auszug - Bebauungsplan Nr. 7 für das Gebiet südlich der "Seestraße" und der "Neel-Greve-Straße", westlich des Bokeler Sees und östlich des "Fasanenweges" sowie die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes hier: a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b)Satzungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Wagener berichtet über den Sachstand.
Während der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist eine Stellungnahme der unteren Wasserbehörde des Kreises Pinneberg eingegangen, die bedingt das Entwässerungskonzept zur Erschließungsstraße noch einmal zu überdenken. Herr Haase ist dabei neue Berechnungen anzustellen und das Anliegen mit der Behörde zu klären.
Außerdem ist noch kein konkretes Knickökokonto für den Ausgleich des 8,00 m langen Knickdurchbruches bekannt. Diese Angabe ist für den Satzungsbeschluss allerdings zwingend notwendig. Ein Antrag wurde bereits entsprechend gestellt und auch ein Knickökokonto bei der Landwirtschaftskammer angefragt.
Der TOP wird entsprechend vertagt.
Beschlussvorschlag:
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 7 und der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bokel für das Gebiet südlich der „Seestraße“ und der „Neel-Greve-Straße“, westlich des Bokeler Sees und östlich des „Fasanenweges“ , verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen privaten und behördlichen Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben ha ben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 7 und die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet südlich der „Seestraße“ und der „Neel-Greve-Straße“, westlich des Bokeler Sees und östlich des „Fasanenweges“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienstzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: |
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Nein- Stimmen: |
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Enthaltungen: |
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