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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Bebauungsplan Nr. 7 für das Gebiet südlich der "Seestraße" und der "Neel-Greve-Straße", westlich des Bokeler Sees und östlich des "Fasanenweges" sowie die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes hier: a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b)Satzungsbeschluss  

Sitzung des Bau- und Wegeausschusses Bokel
TOP: Ö 6
Gremium: Bau- und Wegeausschuss Bokel Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 20.07.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:56 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Dörpstuv
Ort: Fasanenweg 35
VO/2022-172 Bebauungsplan Nr. 7 für das Gebiet südlich der "Seestraße" und der "Neel-Greve-Straße", westlich des Bokeler Sees und östlich des "Fasanenweges" sowie die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier:
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wagener, Clarissa
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Wagener berichtet über den Sachstand.

 

hrend der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist eine Stellungnahme der unteren Wasserbehörde des Kreises Pinneberg eingegangen, die bedingt das Entwässerungskonzept zur Erschließungsstraße noch einmal zu überdenken. Herr Haase ist dabei neue Berechnungen anzustellen und das Anliegen mit der Behörde zu klären.

 

Außerdem ist noch kein konkretes Knickökokonto für den Ausgleich des 8,00 m langen Knickdurchbruches bekannt. Diese Angabe ist für den Satzungsbeschluss allerdings zwingend notwendig. Ein Antrag wurde bereits entsprechend gestellt und auch ein Knickökokonto bei der Landwirtschaftskammer angefragt.

 

 Der TOP wird entsprechend vertagt.


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 7 und der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bokelr das Gebiet dlich der „Seestraße“ und der „Neel-Greve-Straße“, westlich des Bokeler Sees und östlich des „Fasanenweges“ , verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen privaten und behördlichen Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle.

 

 Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben  ha ben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu               setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 7 und die 2. Änderung des Flächennutzungsplanesr das Gebiet südlich der „Seestraße“ und der „Neel-Greve-Straße“, westlich des Bokeler Sees und östlich des „Fasanenweges“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienstzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

 

Nein- Stimmen:

 

Enthaltungen:

 


 

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