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Auszug - Einrichtung einer Waldgruppe
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Reimers stellt die Vorlage vor und erläutert den Sachverhalt.
Für die Einrichtung einer Waldgruppe standen 5 Grundstücke zur Auswahl. An Ende wurde sich für ein Grundstück der Gemeinde Bokel entschieden, welches in unmittelbarer Nähe zur Dörpstuv liegt. Die Gemeinde Bokel stellt die Räumlichkeiten in der Dörpstuv als Notunterkunft bei schlechtem Wetter zur Verfügung.
Herr Reimers berichtet, dass die neue Waldgruppe bereits zum 01.09.2022 für 16 Kinder geöffnet werden soll. Die entsprechenden Genehmigungsverfahren beim Kreis Pinneberg laufen bereits und auch Personal ist schon gefunden.
Herr Mier (bürgerliches Ausschussmitglied der Gemeinde Westerhorn) weist darauf hin, dass der korrekte Begriff laut Kita-Gesetz „Naturgruppe“ lautet und nicht Waldgruppe.
Der Beschluss wird dahingehend angepasst.
Der Ausschuss für Kindertageseinrichtungen empfiehlt eine Befristung von 3 Jahren im Beschluss aufzunehmen.
Beschluss:
Der Amtsausschuss Hörnerkirchen beschließt die Einrichtung einer Waldgruppe zum Kitajahr 2022/2023 befristet für 3 Jahre. Der Beginn hängt von den notwendigen Genehmigungen ab.
Die Gruppe wird der Kita Küsterkoppel angegliedert.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 18 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76