Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2022-165
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Sachverhalt:
Auf der Sitzung des Amtsausschusses Hörnerkirchen am 29.03.2022 wurde beschlossen, dass für eine weitere Gruppe in der Kita Kirchenstraße Container angeschafft werden sollen, um den zusätzlichen Platzbedarf zum Teil decken zu können.
Zwischenzeitlich hat die Kirchengemeinde einen Antrag zur Einrichtung einer befristeten Waldgruppe gestellt, sie soll der Kita Küsterkoppel angegliedert werden. Zu eine Waldgruppe gehören maximal 16 Kinder. Hiermit könnte die Warteliste weitestgehend abgearbeitet werden, so dass auf eine zusätzliche Gruppe in der Kita Kirchenstraße verzichtet werden könnte.
Die Gemeinde Bokel würde ein passendes Grundstück für die Waldgruppe zur Verfügung stellen, entsprechende Angaben können dem anliegenden Kurzkonzept entnommen werden.
Als Notunterkunft bei kurzfristigem Wetterumschwung steht die Bokeler Dörpstuv zur Verfügung. Bei vorhersehbaren Wetterextremen kann die Betreuung im Bewegungsraum der Kita erfolgen.
Für den täglichen Betrieb muss lediglich noch ein Bauwagen angeschafft werden. Die Anschaffung nebst Ausstattung wird in Höhe von 18.000 € veranschlagt.
Der Kitabetrieb könnte zum 01.09.2022 ggf. bereits zum 01.08.2022 aufgenommen werden.
Eine Förderung der Gruppeneinrichtung sollte beim Kreis Pinneberg nicht beantragt werden, da dies förderschädlich für den Kitaneubau wäre. Bei einer befristeten Nutzung durch eigene Finanzierung, wirkt sich die Waldgruppe nicht auf den Förderumfang des Kitaneubaus aus.
Die Kosten des Kitabetriebes werden für 2022 anteilig in Höhe von 79.700 € und für 2023 in Höhe von 146.600 € kalkuliert. Durch Elternbeiträge sowie durch die SQKM Mittel sollen die laufenden Betriebskosten gedeckt werden können.
Einmalig sollten dem Amt durch die Neueinrichtung der Gruppe zusätzliche Kosten in Höhe von 17.800 € entstehen.
Sofern die Gruppe voll ausgelastet ist, fallen für den Betreuungsumfang 48.500€ an, die die Gemeinden je nach Wohnsitz der Kinder an den Kreis Pinneberg abführen müssen. Grundsätzlich sollten diese Kosten jedoch für die Gemeinden nicht zusätzlichen anfallen, da die Kinder eine Betreuung benötigen und die Wohnsitzgemeinde grundsätzlich einen festen Kostenbeitrag für den Betreuungsumfang tragen muss, egal in welcher Form die Betreuung erfolgt.
Insofern würden diese Kosten auch anfallen, wenn ein Kind dieser neuen Gruppe bei einer Tagesmutter bzw. bei einer Kita außerhalb des Amtsbezirkes betreut werden würde.
Seitens des Amtes sollte nun eine Beschlussfassung zur Einrichtung der Waldgruppe erfolgen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen. Eine Beteiligung der Kinder und Jugendlichen erfolgt jedoch nicht.
Zuständigkeiten:
Gemäß § 8 der Hauptsatzung des Amtes Hörnerkirchen ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Ausschuss für Kindertagesangelegenheiten // Vorberatung
Amtsausschuss Hörnerkirchen // Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss Hörnerkirchen beschließt die Einrichtung einer Waldgruppe zum Kitajahr 2022/2023. Der Beginn hängt von den notwendigen Genehmigungen ab.
Die Gruppe wird der Kita Küsterkoppel angegliedert.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Einrichtung und den Betrieb der Waldgruppe fallen im Jahr 2022 Kosten in Höhe von 65.400 € (17.800 € Zuschuss Gemeinde + 47600 € Zuschüsse des Landes) an. Diesen stehen zusätzlich geplante SQKM-Mittel in Höhe von 47.600 € gegenüber.]
Anlage/n:
- Antrag auf Zustimmung weitere KiTa-Gruppe der KiTa Küsterkoppel – Naturgruppe, v. 12.06.22
- Kurzkonzept
- Berechnung Personalkosten Versionen 3
- WiPlan 2022, Kita Küsterkoppel (nur Waldgruppe)
- WiPlan 2023, Kita Küsterkoppel (nur Waldgruppe)
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76