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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Bebauungsplan Nr. 81 "Vollversorger am Knüppeldamm", westlich der "Lutzhorner Landstraße" und nördlich der Straße "Steinmoor" sowie die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt hier: Aufstellungsbeschluss  

Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt
TOP: Ö 11
Gremium: Stadtvertretung Barmstedt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 28.06.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:52 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
VO/2022-111 Bebauungsplan Nr. 81 "Vollversorger am Knüppeldamm", westlich der "Lutzhorner Landstraße" und nördlich der Straße "Steinmoor" sowie die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wagener, Clarissa
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Ortwin Schmidt erhält das Wort und stellt die Vorlage vor. Er stellt für diesen Bebauungsplan den Kontext der Entwicklung in Richtung Norden - da in der Innenstadt kein Platz sei - her. Er sieht in der Ansiedlung eines Vollversorgers die Chance Kaufkraft vor Ort zu binden und bittet beraten und beschließen zu lassen.

Der Vorsitzende leitet die Beratung ein.

 

Herr Jensen kündigt seine Gegenstimme an und begründet dies mit der nicht durchgeführten Folgekostenabschätzung, der ausbleibenden Wirtschaftlichkeitsüberprüfung und dem fehlenden Nachhaltigkeitsgedanken.

 

Herr Kuberzig wirft Fragen zum Verkehrsaufkommen, rmschutz und zu den Einzelhandelsauswirkungen durch einen Vollsortimenter auf. Er regt an, den Ausschuss für Klima, Nachhaltigkeit und Naturschutz bei den Bebauungsplänen zu beteiligen.

Außerdem weist er darauf hin, dass die Folgekostenabschätzung mit der Mehrheit der Stimmen abgelehnt wurde.


Beschluss:

 

  1. r das Gebiet am Knüppeldamm, westlich der „Lutzhorner Landstraße“ und nördlich der Straße „Steinmoor“ wird der B-Plan Nr. 81 sowie die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt aufgestellt. Planungsziel ist es die Voraussetzungen für die Errichtung eines Nahversorgers bzw. Vollsortimenters zu schaffen.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll schriftlich erfolgen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung erfolgen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

20

Nein- Stimmen:

1

Enthaltungen:

0

 

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