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Auszug - Bebauungsplan Nr. 81 "Vollversorger am Knüppeldamm", westlich der "Lutzhorner Landstraße" und nördlich der Straße "Steinmoor" sowie die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt hier: Aufstellungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Ortwin Schmidt erhält das Wort und stellt die Vorlage vor. Er stellt für diesen Bebauungsplan den Kontext der Entwicklung in Richtung Norden - da in der Innenstadt kein Platz sei - her. Er sieht in der Ansiedlung eines Vollversorgers die Chance Kaufkraft vor Ort zu binden und bittet beraten und beschließen zu lassen.
Der Vorsitzende leitet die Beratung ein.
Herr Jensen kündigt seine Gegenstimme an und begründet dies mit der nicht durchgeführten Folgekostenabschätzung, der ausbleibenden Wirtschaftlichkeitsüberprüfung und dem fehlenden Nachhaltigkeitsgedanken.
Herr Kuberzig wirft Fragen zum Verkehrsaufkommen, Lärmschutz und zu den Einzelhandelsauswirkungen durch einen Vollsortimenter auf. Er regt an, den Ausschuss für Klima, Nachhaltigkeit und Naturschutz bei den Bebauungsplänen zu beteiligen.
Außerdem weist er darauf hin, dass die Folgekostenabschätzung mit der Mehrheit der Stimmen abgelehnt wurde.
Beschluss:
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll schriftlich erfolgen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 20 |
Nein- Stimmen: | 1 |
Enthaltungen: | 0 |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
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